Im Hinblick auf eine zielführende und umfassende Projektplanung sind folgende Aspekte zu prüfen und zu klären:
- Schiedsfähigkeit
- Besteht die Schiedsfähigkeit von Erbschaftssachen?
- Pflichtteilsrechtliche Fragestellungen.
- Aufsichtsrechtliche Fragestellungen.
- Besteht die Schiedsfähigkeit von Erbschaftssachen?
- Schiedsgerichtszuständigkeit
- Zuständigkeit von Schiedsgerichten,
- insbesondere im Hinblick auf Immobilien?
- Zuständigkeit von Schiedsgerichten,
- Anwendbares Recht
- Rechtswahlmöglichkeiten und ggf. Beschränkungen in einer Rechtswahl (zwingendes Recht?);
- Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht in dem oder den betroffenen Staat(en)
- Mitgliedschaft des/der betroffene(n) Staat(en) beim
- Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche («New Yorker Übereinkommen»)?
- Qualifizierung der
- «TES-Streitigkeit» bei Notwendigkeit als Handelssache gemäss New Yorker Übereinkommen?
- Mitgliedschaft des/der betroffene(n) Staat(en) beim
- Schiedsklausel-Gültigkeit
- Gültigkeit einer einseitigen Schiedsklausel.
- Schiedsklausel-Bindungswirkung
- Bindungswirkung der geplanten einseitigen Schiedsklausel.
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