Am Besten führt man die Durchführungsregie mit einem sog. „Drehbuch“. Die Anforderungen an den Drehbuchinhalt lassen sich wie folgt gruppieren:
- Austauschverträge
- Dauerschuldverhältnisse
- Gesellschaftsverträge
Austauschverträge
- Formell
- Eigentumsübertragung
- Besitzesantritt
- Besitzesübertragung
- Physische Übergabe des Gegenstands
- Schlüsselübergabe (als Surrogat)
- Aktienübergabe (Besitzesübergabe + Indossament bzw. + Abtretung + Eintrag in Aktienbuch bei Namenpapieren)
- Besitzesübertragung
- Nutzenübergang
- Notifikation an Mieter usw.
- Ausseramtliche Abrechnung (zB Immobilien)
- Prüfung und Abnahme für die Leistung
- Gefahrenübergang
- Versicherungsübergang (zB VVG 54) veranlassen
- Neuversicherung
- Materiell
- Vollzug Leistung
- Siehe oben
- Escrow
- Grundbuchanmeldung
- Eintragung als Aktionär ins Aktienbuch
- Sonstige Registeranmeldungen
- Vollzug Gegenleistung
- Zahlung Kaufpreis (Tilgung)
- Schuldübernahme (Information / Einholung Zustimmung Gläubiger
- Escrow
- Paymaster
- Vollzug Leistung
- Strategisch
- Sinoptische Darstellung von Rechten und Pflichten aus Vertrag und Gesetz und sich dadurch ergebenden Massnahmen
- Taktisch
- Organisation Vollzug mit Projektmanagern
- Objektabnahme (Immobiliencheck [zB Kauf: Abnahme; Werkvertrag: Abnahme 2 jährige Garantie / offene Mängel; Abnahme 5 jährige Garantiefrist / verdeckte Mängel]
- Inbetriebnahme (Maschinen, Produktionsstrassen uam)
- Projektsitzungen für Über- und Inbetriebnahme der Leistung
- Vorgezogene Qualitätsprüfungen
- beim Hersteller (im Werk)
- beim Totalunternehmer oder Generalunternehmer (auf der Baustelle)
- Hinweis- und Warnpflichten
- Konkretisierung, ev. in Zusammenarbeit mit dem Lieferanten
- Kommunikation
- während des Herstellungs- und Ablieferungsprozesses
- nach der Inbetriebnahme
- Organisation Vollzug mit Projektmanagern
Dauerschuldverhältnisse
Wie Austauschverträge, aber zusätzlich für alle wiederkehrenden Komponenten die Vorgaben nach
- Preis
- Kontrolle Preisanpassungen
- Aktualität der Preisanpassungsklausel
- Kontrolle zu erwartende und nicht vertraglich geregelte Abgaben und Steuern
- Qualität
- Produktentwicklung
- Marktveränderung / Bedürfnisänderungen / Optimierungen
- Full package Angebote (Lieferung und Service, ev. inkl. Finanzierung / Vertragsanpassung)
- Termin
- Pünktlichkeit der Leistungen bzw. Gegenleistungen
- Sicherstellung Information über verändertes Verhalten
- Berücksichtigung von Veränderungen in der Logistik
- Just in time und deren Risiken
- Zentralisierung / Verteilerlager
- Änderungen im Distributionsverhalten
- etc.
Gesellschaftsverträge
Nebst der Erledigungspendenzen von Austauschverträgen gilt es zum Vollzug folgendes zu planen:
- Informationen
- ggf. Börsenorgane
- ggf. Aufsichtsbehörden
- Medien
- Mitarbeiter
- Kunden
- Lieferanten / Zulieferer
- usw.
- Eintragung des Erwerbers im Aktienbuch
- VR-Sitzung
- Nachführung Aktienbuch (Streichung des Alt- und Eintragung des Neuaktionärs)
- Zuwahl des vom Neuaktionär vorgeschlagenen VR-Vertreters
- Einberufung der (a.o.) Generalversammlung
- Durchführung der (a.o.) Generalversammlung
- Vollzugsprüfung der due diligence
- Vertrauliche Archivierung des Vertragswerkes.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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