In subjektiver Hinsicht gilt für Steuerverfahren folgendes:
- Grundsatz
- Jede mündige Person ist ein selbständiges Steuersubjekt
- Ausnahme
- Verfahrensrechte und Verfahrenspflichten
- In rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten haben ihre Verfahrensrechte und Verfahrenspflichten gemeinsam auszuüben (DBG 113 DBG und StHG 40)
- Stellvertretung des Ehegatten
- Es besteht die – wiederlegbare – Vermutung, dass ein Ehegatte durch den anderen vertreten wird
- Verfahrensrechte und Verfahrenspflichten
Bei der weiteren Handhabung von Steuerveranlagung und Steuerbezugsverfahren bestehen in folgenden Belangen Besonderheiten:
Judikatur
- Faktisch getrennt lebende Ehegatten (Familienbesteuerung ab neuem WS des Ehemanns im Kanton BL + Steuerausscheidung mit WS der Ehefrau im Kanton SO / Voraussetzungen für getrennte Ehegattenbesteuerung und Beweislast)
- BGer 2C_952/2020 vom 06.10.2021
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Betriebsstätte / BetriebstätteEinleitung zur Betriebsstätte / BetriebstätteAutoren:Indirekte TeilliquidationEinleitung zur indirekten TeilliquidationAutoren:SteuerbelastungEinleitung zur Steuerbelastung in der SchweizAutoren:IndustriebracheEinleitung zur IndustriebracheAutoren:Monteurklausel / 183-Tage-RegelEinleitung zur Monteurklausel in der SchweizAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht