Mittels Vor- und Nachvermächtnis (ZGB 488 ff.) weist der Erblasser dem Vorvermächtnisnehmer einen Nachlassgegenstand als Vermächtnis zu, mit der Verpflichtung das Erhaltene zu einem späteren Zeitpunkt dem Nachvermächtnisnehmer weiterzugeben. Im Gegensatz zum Vor- und Nacherben, welche dinglich berechtigt sind, hat der Vor- und Nachvermächtnisnehmer lediglich einen obligatorischen Herausgabeanspruch gegenüber dem Vermächtnisbelasteten.
Hauptmotive für die Anordnung eines Vor- und Nachvermächtnisses sind:
- Verhinderung einer Weitervererbung der Erbschaft bzw. Erbschaftsteile an die Erben des Vorvermächtnisnehmers
- Verringerung der Gefahr einer «Verschleuderung» des Nachlassvermögens (Sicherstellungs- und Auslieferungspflicht des Vorvermächtnisnehmers)
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Erbvorbezug / Vorempfang ErbeEinleitung zu Erbvorbezug / Vorempfang ErbeAutoren:Testamentsvollstreckung / Willen...Einleitung zur TestamentsvollstreckungAutoren:Vermächtnis / LegatEinleitung zum Vermächtnis / LegatAutoren:Erbeinsetzung: Testament / Erbve...Einleitung zur Erbeinsetzung / eingesetzte...Autoren:ErbteilungsklageEinleitung zur ErbteilungsklageAutoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der Schweiz
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht