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Unternehmensliquidation

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Steuerfolgen auf der Stufe Gesellschafter

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es ist wie folgt zu differenzieren:

Anteilsrechte im Privatvermögen

  • Steuerbarer Ertrag
    • Liquidationsüberschuss stellt steuerbarer Beteiligungsertrag dar, welcher zusammen mit dem Einkommen des Gesellschafters (progressionsbeeinflussend) der Einkommenssteuer unterliegt (DBG 20 Abs. 1 lit. c)
  • Bemessungsgrundlage
    • Grundsatz 1: Nennwertprinzip
    • Grundsatz 2: Kapitaleinlageprinzip
    • Resultat:
      • Rückzahlung Liberierungsbetrag steuerfrei
      • Rückzahlung von Einlagen, Aufgeldern und Zuschüssen (Kapitaleinlageprinzip) steuerfrei
      • Rest Steuerbarer Beteiligungsertrag

Anteilsrechte im Geschäftsvermögen (natürlicher oder jur. Personen)

  • Steuerbarer Ertrag
    • Differenz zwischen Liquidationsüberschuss und Einkommens- bzw. Ertragssteuerwert der Anteilsrechte stellt steuerbares Einkommen bzw. steuerbaren Gewinn dar (= Buchwertsprinzip)
  • Steuersubjekte
    • Selbständigerwerbende:
      • Geltendmachung der Teilbesteuerung des Liquidationsüberschusses unter Berücksichtigung von DBG 18b und der jeweils massgebenden kantonalen Steuerbestimmungen
    • Kapitalgesellschaften
      • Geltendmachung der Beteiligungsermässigung gemäss DBG 69 f. und 28 Abs. 1
      • Holdinggesellschaften
        • Geltendmachung der (Gewinn-)Steuerfreiheit des Liquidationsergebnisses auf kantonaler Stufe

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