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Unternehmensliquidation

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Teilliquidation

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine (direkte) Teilliquidation liegt vor, wenn

  • die Gesellschaft nicht aufgelöst wird, sondern nur ein Teil ihres Gesellschaftsvermögens an ihre Gesellschafter verteilt
  • das Unternehmen eigene Aktien erwirbt

Die Teilliquidation ist ein steuerlich geprägter Begriff.

Bei der Teilliquidation sind folgende Elemente gegeben:

  • Ausschüttung von langfristig zur Verfügung gestelltem Eigenkapital
    • Negativ: nicht Gewinne, die in einem Geschäftsjahr bzw. früher erwirtschaftet wurden
  • Ausschüttung an Aktionäre
  • mit oder ohne formelle Kapitalherabsetzung.

Die (direkte) Teilliquidation wird wie eine Vollliquidation besteuert:

» Vollliquidation

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