Checkliste – Aktiengesellschaft: Liquidationsablauf
Die Liquidation einer AG erfolgt in einem geregelten Verfahren, mit folgenden Elementen:
- Auflösungsbeschluss der Generalversammlung, unter Statutenänderung
- Öffentliche Beurkundung des Gesellschaftsbeschlusses
- Qualifiziertes Mehr notwendig: vgl. zB OR 704 Abs. 1 Ziff. 8
- Firmaänderung [NN in Liquidation]
- Beendigung der Zweckverfolgung / Zweckänderung [neu: Liquidation]
- Anmeldung der „Auflösung mit Liquidation“ zur Eintragung ins Handelsregister (HR)
- Firma inskünftig „NN in Liquidation“
- Öffentliche Beurkundung des Gesellschaftsbeschlusses
- Desinvestition des Gesellschaftsvermögens
- Die Aktivenseite der Bilanz wird in eine „flüssige Form“ gebracht
- Schuldenruf
- OR 742
- 3-maliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
- Schuldentilgung
- Erstellung eines Status
- Falls die Aktiven die Passiven nicht zu decken vermögen, Benachrichtigung des Richters (OR 725) » Überschuldungsanzeige
- Beachtung des Sperrjahres
- OR 745
- Beginn des Fristenlaufs: ab 3. Veröffentlichung des Schuldenrufs
- Abkürzung (nicht vor 3 Monaten): Spezialdokumentierung wie
- Liquidations-Zwischenbilanz, die einen verteilbaren Liquidationsüberschuss aufzeigt
- Revisionsbericht mit Stellungnahme zu Gesetz- und Statutenkonformität des Verteilungsantrags
- Genehmigungsbeschluss der Aktionäre (GV)
- Die GV kann den VR im Voraus ermächtigen, bei Vorliegen der Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten die vorzeitige Verteilung zu veranlassen.
- ev. Aktivenüberschuss an die Aktionäre
- Löschung der Gesellschaft
- Erst nach abgeschlossener Liquidation und
- Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.