Checkliste – Aktiengesellschaft: Liquidationsablauf
Die Liquidation einer AG erfolgt in einem geregelten Verfahren, mit folgenden Elementen:
- Auflösungsbeschluss der Generalversammlung, unter Statutenänderung
- Öffentliche Beurkundung des Gesellschaftsbeschlusses
- Qualifiziertes Mehr notwendig: vgl. zB OR 704 Abs. 1 Ziff. 8
- Firmaänderung [NN in Liquidation]
- Beendigung der Zweckverfolgung / Zweckänderung [neu: Liquidation]
- Anmeldung der „Auflösung mit Liquidation“ zur Eintragung ins Handelsregister (HR)
- Firma inskünftig „NN in Liquidation“
- Öffentliche Beurkundung des Gesellschaftsbeschlusses
- Desinvestition des Gesellschaftsvermögens
- Die Aktivenseite der Bilanz wird in eine „flüssige Form“ gebracht
- Schuldenruf
- OR 742
- 3-maliger Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
- Schuldentilgung
- Erstellung eines Status
- Falls die Aktiven die Passiven nicht zu decken vermögen, Benachrichtigung des Richters (OR 725) » Überschuldungsanzeige
- Beachtung des Sperrjahres
- OR 745
- Beginn des Fristenlaufs: ab 3. Veröffentlichung des Schuldenrufs
- Abkürzung (nicht vor 3 Monaten): Spezialdokumentierung wie
- Liquidations-Zwischenbilanz, die einen verteilbaren Liquidationsüberschuss aufzeigt
- Revisionsbericht mit Stellungnahme zu Gesetz- und Statutenkonformität des Verteilungsantrags
- Genehmigungsbeschluss der Aktionäre (GV)
- Die GV kann den VR im Voraus ermächtigen, bei Vorliegen der Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten die vorzeitige Verteilung zu veranlassen.
- ev. Aktivenüberschuss an die Aktionäre
- Löschung der Gesellschaft
- Erst nach abgeschlossener Liquidation und
- Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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