Die faktische oder stille Liquidation wie auch die Liquidation über den Weg der Organisationsmängel sind Erscheinungen der Praxis. Diese Vorgehensvarianten sind in seltenen Ausnahmefällen ein Ausweg aus festgefahrenen Parteikonstellationen und bedürfen unter Hinweis auf inhärenten Risiken der individuell konkreten Beratung.
Wenn immer möglich sollten alle Beteiligten die Form der formellen Unternehmensliquidation anstreben, die Gesellschaft auflösen, liquidieren, alle Geschäftsvorfälle steuerlich korrekt deklarieren und nach Bezahlung aller Schulden, inklusive Steuerschulden, im HR löschen.
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