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Unternehmensliquidation

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Geschäftsaufgabe – Privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Liquidation einer Personengesellschaft mit Ueberführung von Aktiven des Geschäfts- ins Privatvermögen hatte bis anhin die steuerliche Abrechnung der stillen Reserven und die Belegung mit einer Einkommenssteuer zur Folge.

Inskünftig wird bei der Geschäftsaufgabe oder –übergabe der Liquidationsgewinn tiefer besteuert:

  • Liquidationsgewinn
    • Der Liquidationsgewinn (stille Reserven) wird inskünftig getrennt vom übrigen Einkommen privilegiert besteuert.
      • Vorteil: Milderung der Steuerprogression
      • Voraussetzungen:
        • Vollendetes 55. Altersjahr des Unternehmers oder Invalidität
        • definitive Geschäftsaufgabe
      • Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt die Besteuerung der Geschäftsaufgabe wie bisher in Zusammenrechnung von Liquidationsgewinn und Einkommen.
  • Finanzierung der beruflichen Vorsorge aus Mitteln der stillen Reserven
    • Der Steuerpflichtige kann sich effektiv oder fiktiv in die berufliche Vorsorge einkaufen und bis maximal zum Liquidationsgewinn von der privilegierten Besteuerung profitieren; der fiktive Einkauf wird wie eine Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert.

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