Gemäss HRegV 117 Abs. 4 können nebst Sitz und Domizil folgende weitere Adressen ins HR eingetragen werden:
- Postzustelladresse
- zB Postfachadresse
- Verwaltungsadresse
- Adresse, wo die Verwaltung tatsächlich geführt wird
- c/o-Adresse ist hier nicht zulässig.
- Weitere Adresse(n)
- Weitere Geschäftslokale bzw. Bürolokale in der Schweiz
Rechtsgrundlage
Art. 117 HRegV: Sitz, Rechtsdomizil sowie weitere Adressen
1 Als Sitz wird der Name der politischen Gemeinde eingetragen.
2 Zudem wird das Rechtsdomizil gemäss Artikel 2 Buchstabe c eingetragen.
3 Verfügt eine Rechtseinheit über kein Rechtsdomizil an ihrem Sitz, so muss im Eintrag angegeben werden, bei wem sich das Rechtsdomizil an diesem Sitz befindet (c/o-Adresse). Mit der Anmeldung zur Eintragung ist eine Erklärung der Domizilhalterin oder des Domizilhalters einzureichen, dass sie oder er der Rechtseinheit ein Rechtsdomizil an deren Sitz gewährt.
4 Neben der Angabe von Sitz und Rechtsdomizil kann jede Rechtseinheit weitere in der Schweiz gelegene Adressen im Handelsregister ihres Sitzes eintragen lassen.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:KollektivgesellschaftEinleitung zur Kollektivgesellschaft (KLG)Autoren:KommanditgesellschaftEinleitung zur Kommanditgesellschaft (KMG)Autoren:D & O – Directors and Office...Einleitung zur OrganhaftpflichtversicherungAutoren:AuffanggesellschaftEinleitung zur AuffanggesellschaftAutoren:UnternehmensversicherungenEinleitung zu Versicherungen für UnternehmenAutoren:Handelsgericht / HandelsgerichteEinleitung zum Handelsgericht / zu den Han...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht