Das mit Botschaft von 1984 initiierte und vom Gesetzgeber am 09.10.1992 erlassene und am 05.10.2007 revidierte Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz; URG; SR 231.1) hat sich in den Grundzügen bewährt.
Mit dem Internet (Digitalisierung der Kommunikation) wurde einerseits die Zielpersonenerreichbarkeit für die Urheber und ihre Werke um ein vielfaches erhöht, anderseits aber durch die fast unmögliche Abgeltungsüberwachung deren Rechte bzw. Einnahmequellen erodiert.
Der Bundesrat will nun mit seiner URG-Revision 2017 mit einer sog. Stay-down-Regel der Internet-Piraterie entgegenwirken und die Vergütung von Video-on-Demand-Diensten (Streaming oder Download) an Verwertungsgesellschaften eingeführt werden; so sollen die Künstler gegenüber heute höhere Vergütungen erzielen. Weiter sollen Amateurfotografien geschützt, verlängerte Schutzrechte für Interpreten und Produzenten eingeführt, die Text- und Bild-Nutzung für wissenschaftliche Zwecke zugelassen und Nutzung verwaister Werke ermöglicht werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Weiterentwicklung des Internets und der digitalen Kommunikation zu Neuerungen führen wird, denen der Gesetzgeber nur mit rollenden weiteren Gesetzesänderungen verzögert folgen kann. Die Zukunft wird es weisen.
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