Das mit Botschaft von 1984 initiierte und vom Gesetzgeber am 09.10.1992 erlassene und am 05.10.2007 revidierte Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz; URG; SR 231.1) hat sich in den Grundzügen bewährt.
Mit dem Internet (Digitalisierung der Kommunikation) wurde einerseits die Zielpersonenerreichbarkeit für die Urheber und ihre Werke um ein vielfaches erhöht, anderseits aber durch die fast unmögliche Abgeltungsüberwachung deren Rechte bzw. Einnahmequellen erodiert.
Der Bundesrat will nun mit seiner URG-Revision 2017 mit einer sog. Stay-down-Regel der Internet-Piraterie entgegenwirken und die Vergütung von Video-on-Demand-Diensten (Streaming oder Download) an Verwertungsgesellschaften eingeführt werden; so sollen die Künstler gegenüber heute höhere Vergütungen erzielen. Weiter sollen Amateurfotografien geschützt, verlängerte Schutzrechte für Interpreten und Produzenten eingeführt, die Text- und Bild-Nutzung für wissenschaftliche Zwecke zugelassen und Nutzung verwaister Werke ermöglicht werden.
Es ist davon auszugehen, dass die Weiterentwicklung des Internets und der digitalen Kommunikation zu Neuerungen führen wird, denen der Gesetzgeber nur mit rollenden weiteren Gesetzesänderungen verzögert folgen kann. Die Zukunft wird es weisen.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:DesignrechtEinleitung zum Designrecht / Schutz von De...Autoren:Gewerblicher RechtsschutzEinleitung zum gewerblichen RechtsschutzAutoren:Patente / Patentrecht / Patentsc...Einleitung: Patente / Patentrecht / Patent...Autoren:Urheberrecht / CopyrightEinleitung zum Urheberrecht / Copyright / ...Autoren:KennzeichenrechteEinleitung zu KennzeichenrechtenAutoren:Lizenzrecht / LizenzvertragEinleitung zu Lizenz / Lizenzrecht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht