Es kann sich mithin handeln um entweder einen zusammengesetzten Vertrag (Vertrag aus mehreren Bestandteilen gesetzlicher Verträge) oder um einen sog. Innominatkontrakt (nicht gesetzlich geregelter Vertrag).
Literatur
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S.