Das schweizerische Urheberrecht kennt den sog. Gutglaubensschutz nicht. Daraus lässt sich folgendes schliessen:
- Niemand kann mehr Rechte übertragen, als er innehat
- Kein Schutz des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten
- Sachenrechtliches Eigentum am Werkexemplar begründet keinen Rechtsschein für die urheberrechtliche Berechtigung am Werk
Gesetzestexte
Art. 16 Abs. 3 URG
Die Übertragung des Eigentums am Werkexemplar schliesst urheberrechtliche Verwendungsbefugnisse selbst dann nicht ein, wenn es sich um das Originalwerk handelt.
Literatur
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 22
Judikatur
- BGE 117 II 463
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Plagiate / PlagiatsvorwürfeEinleitung zu Plagiate / Plagiarismus / Pl...Autoren:Patente / Patentrecht / Patentsc...Einleitung: Patente / Patentrecht / Patent...Autoren:Lizenzrecht / LizenzvertragEinleitung zu Lizenz / LizenzrechtAutoren:KennzeichenrechteEinleitung zu KennzeichenrechtenAutoren:Gewerblicher RechtsschutzEinleitung zum gewerblichen RechtsschutzAutoren:DesignrechtEinleitung zum Designrecht / Schutz von De...
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht