Zur Zulässigkeit der Übertragbarkeit des Urheberrechts gilt folgendes:
Grundsatz
- Das Urheberrecht ist übertragbar und vererblich (vgl. URG 16 Abs. 1)
Gegenstand der Übertragbarkeit
- Vermögensrechte
Umfang der Übertragbarkeit
- Urheberrecht als Ganzes
- Teilrechte des Urheberrechtes
Unübertragbarkeit
- Grundsatz
- Nicht übertragungsfähig sind die Urheberpersönlichkeitsrechte (HILTY RETO M., a.a.O., N 85 § 52
- Ausnahme
- Zunehmende Tendenz in der Lehre, dass Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragungsfähig sind, wohl aber
- einzelne Teilbefugnisse
- einzelne urheberpersönlichkeitsrechtliche Befugnisse
- Zunehmende Tendenz in der Lehre, dass Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragungsfähig sind, wohl aber
Literatur
- Allgemein
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 22
- Unübertragbarkeit der Urheberpersönlichkeitsrechte
- HILTY RETO M., in: Loewenheim Ulrich (Hrsg.), Handbuch des Urheberrechts, München 2003, N 85 zu § 52
- RÜDLINGER KATHARINA, Der Urheber im Arbeitsverhältnis aus rechtsvergleichender Sicht, Basler Studien zur Rechtswissenschaft, Reihe A, Bd. 33, Basel etc. 1995,58
- Kein Vorausverzicht auf die Ausübung des Urheberpersönlichkeitsrechts
- HILTY RETO M., Der Verlagsvertrag, SIWR II/+, S. 525, S. 533 und S. 539
Judikatur
- Unübertragbarkeit der Urheberpersönlichkeitsrechte
- Appelationshof Bern, vom 21.05.2001, sic! 2001, S. 613 ff.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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