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Urheberrecht / Copyright

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Umfang der Übertragung

Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Stichworte:
Copyright, geistiges Eigentum, Urheberrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzliches

Eine Uebertragung des Rechts

  • schliesst – ohne anderslautende Formulierung – nicht automatisch alle Teilrechte mit ein
  • am Beispiel
    • des Senderechts erlaubt nur die unveränderte Wiedergabe
    • des Erwerbs eines Bildes im Original berechtigt nur zum Besitz und nicht auch zur Reproduktion
  • kann sich auf bestimmte Verwendungsbefugnisse beschränken,

Übertragung des Urheberrechtes als Ganzes oder von Teilrechten

Der Urheberrechtsträger darf und kann an einen Dritten übertragen :

Vollrecht

  • Ausschliessliches Recht
    • Übertragung des ausschliesslichen Rechts, welches gegenüber jedermann wirkt
      • Erwerb der Rechtsstellung des bisherigen Urhebers
      • Übergang sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Befugnisse
      • Mitabtretung der Befugnisse hinsichtlich noch nicht bekannter Nutzungsarten
        • Fehlende gesetzliche Regelung
        • Umstrittene Frage
          • Pro Zulässigkeit (STREULI-YOUSSEF MAGDA, a.a.O,, S. 21 + S. 28 f.)
  • Umfassende Abtretungen
    • wie
      • Globalzessionen
        • Aktuelle Nutzungsarten
          • Zulässig (vgl. UHL MARKUS, a.a.O., S. 101)
        • Übertragung von Verwendungsbefugnissen für zukünftige Nutzungsarten
          • Grundsätzlich zulässig, aber
            • Restriktive Auslegung von Pauschalabtretungen
            • Abtretungsgeltung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder wenn sie vom Vertragszweck her notwendigerweise geboten ist
          • BARRELET DENIS / EGLOFF WILLI, a.a.O., N 9 zu URG 16
      • Pauschalabtretungen
        • Aktuelle Nutzungsarten
          • Zulässig
        • Übertragung von Verwendungsbefugnissen für zukünftige Nutzungsarten
          • Grundsätzlich zulässig, aber
            • Restriktive Auslegung von Pauschalabtretungen
            • Abtretungsgeltung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder wenn sie vom Vertragszweck her notwendigerweise geboten ist
          • BARRELET DENIS / EGLOFF WILLI, a.a.O., N 22 zu URG 16

Teilrecht

  • Übertragung von Nutzungsrechten
    • Bündel von vermögensrechtlichen Befugnissen
    • Benutzungsrecht ohne urheberrechtlichen Bezug
      • zB sachen- oder obligationenrechtliche Nutzungen
      • uU Auslegungsbedarf
  • Einräumung von Lizenzen

Literatur

  • STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 19 ff.
  • UHL MARKUS, Die rechtsgeschäftliche Verfügung im schweizerischen Urheberrecht, Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht (SMI), Band 20, Bern 1987, S. 101
  • BARRELET DENIS / EGLOFF WILLI, Das neue Urheberrecht, Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, 2. Auflage, Bern 2000, N 9 + N 22 zu URG 16

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