Grundsätzliches
Eine Uebertragung des Rechts
- schliesst – ohne anderslautende Formulierung – nicht automatisch alle Teilrechte mit ein
- am Beispiel
- des Senderechts erlaubt nur die unveränderte Wiedergabe
- des Erwerbs eines Bildes im Original berechtigt nur zum Besitz und nicht auch zur Reproduktion
- kann sich auf bestimmte Verwendungsbefugnisse beschränken,
- mittels Lizenzvertrag [> Lizenzen].
Übertragung des Urheberrechtes als Ganzes oder von Teilrechten
Der Urheberrechtsträger darf und kann an einen Dritten übertragen :
Vollrecht
- Ausschliessliches Recht
- Übertragung des ausschliesslichen Rechts, welches gegenüber jedermann wirkt
- Erwerb der Rechtsstellung des bisherigen Urhebers
- Übergang sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Befugnisse
- Mitabtretung der Befugnisse hinsichtlich noch nicht bekannter Nutzungsarten
- Fehlende gesetzliche Regelung
- Umstrittene Frage
- Pro Zulässigkeit (STREULI-YOUSSEF MAGDA, a.a.O,, S. 21 + S. 28 f.)
- Übertragung des ausschliesslichen Rechts, welches gegenüber jedermann wirkt
- Umfassende Abtretungen
- wie
- Globalzessionen
- Aktuelle Nutzungsarten
- Zulässig (vgl. UHL MARKUS, a.a.O., S. 101)
- Übertragung von Verwendungsbefugnissen für zukünftige Nutzungsarten
- Grundsätzlich zulässig, aber
- Restriktive Auslegung von Pauschalabtretungen
- Abtretungsgeltung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder wenn sie vom Vertragszweck her notwendigerweise geboten ist
- BARRELET DENIS / EGLOFF WILLI, a.a.O., N 9 zu URG 16
- Grundsätzlich zulässig, aber
- Aktuelle Nutzungsarten
- Pauschalabtretungen
- Aktuelle Nutzungsarten
- Zulässig
- Übertragung von Verwendungsbefugnissen für zukünftige Nutzungsarten
- Grundsätzlich zulässig, aber
- Restriktive Auslegung von Pauschalabtretungen
- Abtretungsgeltung nur bei ausdrücklicher Vereinbarung oder wenn sie vom Vertragszweck her notwendigerweise geboten ist
- BARRELET DENIS / EGLOFF WILLI, a.a.O., N 22 zu URG 16
- Grundsätzlich zulässig, aber
- Aktuelle Nutzungsarten
- Globalzessionen
- wie
Teilrecht
- Übertragung von Nutzungsrechten
- Bündel von vermögensrechtlichen Befugnissen
- Benutzungsrecht ohne urheberrechtlichen Bezug
- zB sachen- oder obligationenrechtliche Nutzungen
- uU Auslegungsbedarf
- Einräumung von Lizenzen
- mit bloss schuldrechtlicher Wirkung
- Weitere Detailinformationen
Literatur
- STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 19 ff.
- UHL MARKUS, Die rechtsgeschäftliche Verfügung im schweizerischen Urheberrecht, Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht (SMI), Band 20, Bern 1987, S. 101
- BARRELET DENIS / EGLOFF WILLI, Das neue Urheberrecht, Kommentar zum Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, 2. Auflage, Bern 2000, N 9 + N 22 zu URG 16