Die Kündigung des Mietvertrags hat bestimmten Regeln zu folgen (siehe nachfolgend).
Befristete Mietverträge enden, ohne dass sie von einer Partei zu kündigen sind; zu beachten ist aber, dass die vom Vermieter unbeanstandete Nichtrückgabe und Weiternutzung des Mietobjektes zu einem neuen, unbefristeten Mietverhältnis führen kann.
Dies vorausgeschickt gilt es bei der Mietvertragskündigung folgendes zu beachten:
Vermieterkündigung
Grundsätzliches
- Identische Rechte und Pflichten wie Mieter
- Kündigungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Vermieters
Mietvertragskündigung
Kündigungsschutz bei Wohn- und Geschäfts-Mieträumen
Mieterstreckung
- Erstreckung | mietvertragskuendigung
- Mieterstreckung
Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Aufhebungsvereinbarung
Mieterausweisung
- Ausweisung des Mieters
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Eigenbedarf
- Kündigung infolge Eigenbedarf
- Ordentliche Kündigung
- Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist
- Begründung der Kündigung mit „Eigenbedarf“
- Ausserordentliche Kündigung
- Handänderung und Geltendmachung eines „dringenden Eigenbedarfs“ auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin
- Eine Kündigung auf einen früheren Termin als der vertragliche kann eine Schadenersatzpflicht auslösen
- Kündigung während laufendem Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahren oder während einer Sperrfrist
- Ordentliche Kündigung
- Erstreckung trotz Eigenbedarf
- Eigenbedarf schliesst eine Erstreckung nicht aus
- Je dringender der Eigenbedarf, desto kürzer die Erstreckung
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Mieterkündigung
Grundsätzliches
- Identische Rechte und Pflichten wie Vermieter
- Kündigungserklärung ist ebenfalls eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Mieters
Mietvertragskündigung
Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Aufhebungsvereinbarung
Mietobjektrückgabe / Abnahme
Grundsätzliches
- Mängelprotokoll
- Zustandsfeststellung der zurück zu gebenden Mietsache
- Protokollierung der Mängel und der Kostentragung für die Mängelbehebung
- Mängelrüge
- Der Vermieter hat sofort beim Mieter die Mängel zu rügen, für die der Mieter einzustehen hat