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Vermieter

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Mietvertragskündigung

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Vermieter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kündigung des Mietvertrags hat bestimmten Regeln zu folgen (siehe nachfolgend).

Befristete Mietverträge enden, ohne dass sie von einer Partei zu kündigen sind; zu beachten ist aber, dass die vom Vermieter unbeanstandete Nichtrückgabe und Weiternutzung des Mietobjektes zu einem neuen, unbefristeten Mietverhältnis führen kann.

Dies vorausgeschickt gilt es bei der Mietvertragskündigung folgendes zu beachten:

Vermieterkündigung

Grundsätzliches

  • Identische Rechte und Pflichten wie Mieter
  • Kündigungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Vermieters

Mietvertragskündigung

Kündigungsschutz bei Wohn- und Geschäfts-Mieträumen

Mieterstreckung

Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Aufhebungsvereinbarung

Mieterausweisung

Eigenbedarf

  • Kündigung infolge Eigenbedarf
    • Ordentliche Kündigung
      • Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist
      • Begründung der Kündigung mit „Eigenbedarf“
    • Ausserordentliche Kündigung
      • Handänderung und Geltendmachung eines „dringenden Eigenbedarfs“ auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin
      • Eine Kündigung auf einen früheren Termin als der vertragliche kann eine Schadenersatzpflicht auslösen
    • Kündigung während laufendem Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahren oder während einer Sperrfrist
  • Erstreckung trotz Eigenbedarf
    • Eigenbedarf schliesst eine Erstreckung nicht aus
    • Je dringender der Eigenbedarf, desto kürzer die Erstreckung
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Mieterkündigung

Grundsätzliches

  • Identische Rechte und Pflichten wie Vermieter
  • Kündigungserklärung ist ebenfalls eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Mieters

Mietvertragskündigung

Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Aufhebungsvereinbarung

Mietobjektrückgabe / Abnahme

Grundsätzliches

  • Mängelprotokoll
    • Zustandsfeststellung der zurück zu gebenden Mietsache
    • Protokollierung der Mängel und der Kostentragung für die Mängelbehebung
  • Mängelrüge
    • Der Vermieter hat sofort beim Mieter die Mängel zu rügen, für die der Mieter einzustehen hat

Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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