Die Kündigung des Mietvertrags hat bestimmten Regeln zu folgen (siehe nachfolgend).
Befristete Mietverträge enden, ohne dass sie von einer Partei zu kündigen sind; zu beachten ist aber, dass die vom Vermieter unbeanstandete Nichtrückgabe und Weiternutzung des Mietobjektes zu einem neuen, unbefristeten Mietverhältnis führen kann.
Dies vorausgeschickt gilt es bei der Mietvertragskündigung folgendes zu beachten:
Vermieterkündigung
Grundsätzliches
- Identische Rechte und Pflichten wie Mieter
- Kündigungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Vermieters
Mietvertragskündigung
Kündigungsschutz bei Wohn- und Geschäfts-Mieträumen
Mieterstreckung
- Erstreckung | mietvertragskuendigung
- Mieterstreckung
Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Aufhebungsvereinbarung
Mieterausweisung
- Ausweisung des Mieters
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Eigenbedarf
- Kündigung infolge Eigenbedarf
- Ordentliche Kündigung
- Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist
- Begründung der Kündigung mit „Eigenbedarf“
- Ausserordentliche Kündigung
- Handänderung und Geltendmachung eines „dringenden Eigenbedarfs“ auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin
- Eine Kündigung auf einen früheren Termin als der vertragliche kann eine Schadenersatzpflicht auslösen
- Kündigung während laufendem Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahren oder während einer Sperrfrist
- Ordentliche Kündigung
- Erstreckung trotz Eigenbedarf
- Eigenbedarf schliesst eine Erstreckung nicht aus
- Je dringender der Eigenbedarf, desto kürzer die Erstreckung
- Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Mieterkündigung
Grundsätzliches
- Identische Rechte und Pflichten wie Vermieter
- Kündigungserklärung ist ebenfalls eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Mieters
Mietvertragskündigung
Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Aufhebungsvereinbarung
Mietobjektrückgabe / Abnahme
Grundsätzliches
- Mängelprotokoll
- Zustandsfeststellung der zurück zu gebenden Mietsache
- Protokollierung der Mängel und der Kostentragung für die Mängelbehebung
- Mängelrüge
- Der Vermieter hat sofort beim Mieter die Mängel zu rügen, für die der Mieter einzustehen hat
Weitere Detailinformationen finden Sie unter:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.