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Vermieter

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Mietvertragskündigung

Rechtsgebiet:
Vermieter
Stichworte:
Abnahme, Kündigung, Mieterkündigung, Mietobjektrückgabe, Mietvertragskündigung, Vermieter, Vermieterkündigung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Kündigung des Mietvertrags hat bestimmten Regeln zu folgen (siehe nachfolgend).

Befristete Mietverträge enden, ohne dass sie von einer Partei zu kündigen sind; zu beachten ist aber, dass die vom Vermieter unbeanstandete Nichtrückgabe und Weiternutzung des Mietobjektes zu einem neuen, unbefristeten Mietverhältnis führen kann.

Dies vorausgeschickt gilt es bei der Mietvertragskündigung folgendes zu beachten:

Vermieterkündigung

Grundsätzliches

  • Identische Rechte und Pflichten wie Mieter
  • Kündigungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Vermieters

Mietvertragskündigung

Kündigungsschutz bei Wohn- und Geschäfts-Mieträumen

Mieterstreckung

Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Aufhebungsvereinbarung

Mieterausweisung

Eigenbedarf

  • Kündigung infolge Eigenbedarf
    • Ordentliche Kündigung
      • Einhaltung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfrist
      • Begründung der Kündigung mit „Eigenbedarf“
    • Ausserordentliche Kündigung
      • Handänderung und Geltendmachung eines „dringenden Eigenbedarfs“ auf den nächsten gesetzlichen Kündigungstermin
      • Eine Kündigung auf einen früheren Termin als der vertragliche kann eine Schadenersatzpflicht auslösen
    • Kündigung während laufendem Schlichtungs- bzw. Gerichtsverfahren oder während einer Sperrfrist
  • Erstreckung trotz Eigenbedarf
    • Eigenbedarf schliesst eine Erstreckung nicht aus
    • Je dringender der Eigenbedarf, desto kürzer die Erstreckung
  • Weitere Detailinformationen finden Sie unter:

Mieterkündigung

Grundsätzliches

  • Identische Rechte und Pflichten wie Vermieter
  • Kündigungserklärung ist ebenfalls eine einseitige, empfangsbedürftige, vorbehaltslose und bedingungsfeindliche Erklärung, des Mieters

Mietvertragskündigung

Vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes

Aufhebungsvereinbarung

Mietobjektrückgabe / Abnahme

Kündigungsfristen nach Gesetz, sofern und soweit die Mietvertragsparteien nichts anderes vereinbart haben

MietsacheMindestfristGesetzliche TermineWo steht das?
Wohnung3 MonateOrtsüblichArt. 266c OR
Geschäftsraum6 MonateOrtsüblichArt. 266d OR
(Andere) Unbewegliche Sachen, Fahrnisbauten (Hütten etc.)3 MonateAuf das Ende einer 6-monatigen MietdauerArt. 266b OR
Möblierte Zimmer und Einstellplätze2 WochenAuf das Ende einer einmonatigen MietdauerArt. 266e OR
Bewegliche Sachen3 TageJederzeitArt. 266f OR

Quelle: gerichte-zh.ch

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