- Die Treuepflicht des Agenten geht aus der analogen Anwendung des Auftragsrechts hervor.
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, so darf der Agent auch für andere Auftraggeber tätig werden. Die Treuepflicht gebietet aber dass Konkurrenztätigkeiten des Agenten offen gelegt werden müssen und der Zustimmung des entsprechenden Auftraggebers bedürfen. Konkurrenzverbote sind zwingend zu entschädigen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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