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Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag
Stichworte:
Vertriebsrecht, Vertriebsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Zum Trödler:
    • Der Trödler handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht so der Kommissionär, der jeweils zwar in eigenem Namen handelt, aber die Geschäfte auf fremde Rechnung tätigt.
  • Zum Mäkler:
    • Der Kommissionär schließt auch Geschäfte ab.
  • Zum Abschlussagenten:
    • Dieser schließt Verträge als direkter Stellvertreter ab. Der Kommissionär handelt hingegen als indirekter Stellvertreter und nicht im Dauerschuldverhältnis.
  • Zum Alleinvertriebsvertrag:
    • Der Alleinvertriebshändler wird in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig.


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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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