Es bestehen die folgenden Entschädigungsansprüche:
- Wenn der Auftraggeber den Agenten an der erfolgreichen Tätigkeit hindert.
- Kundschaftsentschädigung nach Beendigung des Agenturverhältnisses für Agenten und dessen Rechtsnachfolger (z.B. Erben).
- Karenzentschädigung wenn nachträgliches Konkurrenzverbot.