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Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag

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Vertragsinhalt

Rechtsgebiet:
Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag
Stichworte:
Vertriebsrecht, Vertriebsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Alleinvertriebsvertrag sind vor allem zu regeln:

Pflichten des Lieferanten

Den Lieferanten treffen insbesondere folgende Pflichten:

  • Lieferung der Vertragsprodukte zu den vereinbarten Bedingungen
  • Zuweisung eines bestimmten Absatzrayons an den Abnehmer
  • Unterlassung des direkten oder indirekten Eigenabsatzes im Absatzrayon des Abnehmers
  • Unterstützung des Abnehmers beim Vertrieb (Vertriebsförderung)
  • Dulden der vereinbarten Nutzung und des Gebrauchs von Marken und Kennzeichenrechten durch den Abnehmer

Pflichten des Abnehmers

Der Abnehmer ist seinerseits zu folgendem verpflichtet:

  • Produktebezug
    • verbunden mit
      • Mindestbezugspflicht
      • Verbot, Konkurrenzprodukte zu kaufen und zu vertreiben
    • Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises für die abgerufenen und gelieferten Produkte
    • Absatzförderung im zugewiesenen Absatzrayon
    • Einhaltung vereinbarter Vertriebsbindungen
    • Wahrung des Geschäftsgeheimnisse und sonst vertraulich erklärten Tatsachen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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