- Grundsätzlich gilt die Formfreiheit.
- Als Ausnahme von der Formfreiheit sind folgende Klauseln zwingend schriftlich zu fassen:
- Konkurrenzverbot, Delcredere Inkasso (OR 418c II + III)
- Gebietszuweisung an Agenten ohne Exklusivagentur (OR 418 f III)
- Pflicht des Agenten zur schriftlichen Provisionsabrechnung (OR 418 k I)
- Kürzere ordentliche Kündigungsfrist (418 q I)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.