- siehe Schema Übersicht über die Vertriebsverträge (PDF, 44 KB)
- Zum Agenturvertrag:
- Der Agent befindet sich in einem Dauerschuldverhältnis und muss im Unterschied zum Mäkler tätig werden. Der Mäkler tätigt nur einzelne, bestimmte Geschäfte.
- Zum Kommissionsvertrag:
- Der Kommissionär schließt Verträge ab. Sein Tätigkeitsgebiet ist auf bewegliche Sachen und Wertpapiere beschränkt.
- Zum einfachen Auftrag:
- Dieser wird dann angenommen, wenn der Lohn des Vermittlers unabhängig vom Erfolg geschuldet ist. Der Auftrag kann auch unentgeltlich sein und der Beauftragte ist zum Tätigwerden verpflichtet.
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