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Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag

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Der Vergütungsanspruch

Rechtsgebiet:
Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag
Stichworte:
Vertriebsrecht, Vertriebsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Der Anspruch des Mäklers auf Vergütung entsteht nur, wenn der Vertrag zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber infolge der Vermittlung des Mäklers oder eines Nachweises des Mäklers – je nachdem welche Funktion diesem zukommt –  zustande gekommen ist.
  • Es besteht eine doppelte Erfolgsabhängigkeit. Das heisst, dass geeignete Interessen nachzuweisen oder zu vermitteln sind  und der tatsächliche Abschluss der Auftraggeberin zustande kommen muss.
  • Kausalzusammenhang i.S. eines sog. psychologischen Zusammenhangs. Kenntnis des Auftraggebers von einem potentiellen Vertragspartners vor dem Nachweis durch den Mäkler schliesst den Kausalzusammenhang beispielsweise aus.
  • Ohne Abschluss kein Lohnanspruch des Mäklers. Bei einem bedingten Vertrag jedoch hängt auch der Lohnanspruch vom Eintritt der Bedingung ab.


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