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Zivilprozess

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Begriffe zum Zivilprozess

Rechtsgebiet:
Zivilprozess
Stichworte:
Zivilprozess, Zivilverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zivilprozess

Der Zivilprozess ist ein vom Staat zur Verfügung gestelltes Verfahren zur autoritativen Feststellung von privatrechtlichen Rechten und Rechtsverhältnissen, wenn diese unter den Parteien streitig sind. Das Verfahren wird i.d.R. als Zweiparteienverfahren (Kläger und Beklagter) geführt.

Zivilprozessrecht (ZPO)

Zivilprozessrecht ist formelles Recht. Es umschreibt die Regeln des Verfahrens vor Gericht. Insbesondere regelt das Zivilprozessrecht:

  • Welches Gericht an welchem Ort für die Beurteilung des Streites zuständig ist.
  • Wie sich wer im Laufe eines Prozesses zu verhalten hat.
  • Nach welchen Regeln das Gericht den Fall zu entscheiden hat.

Materielles Recht

Das materielle Recht umschreibt die privatrechtlichen Rechte und Pflichten des Einzelnen (z.B. die Pflicht, Miete zu bezahlen und das Recht, die Wohnung zu nutzen). Im Streitfall sind diese Rechte oder Pflichten im Zivilprozess festzustellen.

Erkenntnisverfahren

Im Erkenntnisverfahren nimmt das Gericht sämtliche entscheidrelevanten Tatsachen auf. Dies umfasst die Darstellung der Sachlage und Bezeichnung von Beweisen durch die Parteien vor Gericht und die Abnahme der Beweise durch das Gericht.

Beweisverfahren

Das Beweisverfahren ist eine Phase eines Zivilprozesses (des Erkenntnisverfahrens), in welcher das Gericht die von den Parteien genannten Beweismittel abnimmt (z.B. Durchführung Augenschein, Einholung Expertise etc.).

Vollstreckungsverfahren

Im Vollstreckungsverfahren können die im Erkenntnisverfahren festgestellten materiellrechtlichen Ansprüche, Rechte oder Pflichten unter Zuhilfenahme staatlichen Zwangs durchgesetzt werden, wenn sie nicht freiwillig erfüllt werden. Bei gegebenen Voraussetzungen können materiellrechtliche Ansprüche ohne Erkenntnisverfahren direkt vollstreckt werden.

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