Gerichtsentscheide sind in der Regel immer gleich aufgebaut und beinhalten folgende drei Elemente:
- Rubrum
- Begründung
- Dispositiv
Rubrum
Das Rubrum enthält folgende Informationen:
- Besetzung des Gerichts
- Entscheiddatum
- Parteien
- Rechtsvertreter
- Bezeichnung der Streitsache (z.B. „Forderung“)
Begründung
Die Begründung enthält Folgendes:
- Rechtsbegehren der Parteien
- Zusammenfassung der Ausführungen der Parteien
- Ev. Zusammenfassung des Ergebnisses des Beweisverfahrens
- Erwägungen:
- Rechtliche Ausführungen (Anspruchsgrundlagen)
- Feststellung des bewiesenen Sachverhalts (Beweiswürdigung)
- Subsumtion des Sachverhalts unter die anwendbaren Gesetzesbestimmungen
- Schlussfolgerung des Gerichts (Anspruch bewiesen / Anspruch nicht bewiesen)
Die Begründung eines Entscheides enthält zusammenfassend gesagt die Gründe, für den Entscheid.
Dispositiv
Im Dispositiv werden der Entscheid des Gerichts und die Kostentragung angeführt und das Rechtsmittel bezeichnet. Dem Dispositiv ist deshalb zu entnehmen, ob die Klage gutgeheissen oder abgewiesen oder ob das Verfahren aus anderen Gründen erledigt wurde (Nichteintreten, oder Abschreibung der Klage zufolge Anerkennung oder Rückzug).
Beispiel
Das Gericht erkennt:
- Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger den Betrag von CHF 5’000.00 zu bezahlen.
- Die Gerichtskosten werden auf CHF 800.00 festgelegt und dem Beklagten auferlegt.
- Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Parteientschädigung von CHF 500.00 zu bezahlen.
- Schriftliche Mitteilung an die Parteien, je gegen Empfangsschein.
- Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Zustellung schriftlich Beschwerde an das Obergericht geführt werden.