LAWINFO

Zivilprozess

QR Code

Legitimation

Rechtsgebiet:
Zivilprozess
Stichworte:
Zivilprozess, Zivilverfahren
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aktivlegitimation

Die Berechtigung des Klägers gegen den Beklagten zu klagen wird als Aktivlegitimation bezeichnet. Die Legitimation des Klägers ergibt sich i.d.R. aus materiellem Recht.

Beispiel: Der Verkäufer übergibt den bereits bezahlten Kaufgegenstand nicht an den Käufer. Der Käufer kann gegen den Verkäufer auf Eigentumsübertragung und Herausgabe der Sache klagen. Der Käufer ist aktivlegitimiert. Seine Legitimation zur Klage gründet auf den materiellen Anspruch auf Eigentumsübertragung des Kaufgegenstandes.

Die Legitimation einer Partei kann sich auch aus Gesetz ergeben, bspw.:

  • Behörden (z.B. ZGB 78)
  • Jeder Interessierte (z.B. ZGB 89)
  • Berufs- und Wirtschaftsverbände (BGE 125 III 83 f.; UWG 10 Abs. 2)
  • In den Fällen der Prozessstandschaft
    • Prozessführung anstelle eines anderen in eigenem Namen
    • Bspw. amtlicher Erbenvertreter (ZGB 602 Abs. 3)
  • Bund (z.B. UWG 10 Abs. 3)

Passivlegitimation 

Der Beklagte in einem Prozess ist passivlegitimiert, wenn der eingeklagte Anspruch gegen ihn geltend gemacht werden kann. 

Beispiel: Im obigen Beispiel ist der Verkäufer, der seiner Pflicht zur Eigentumsübertragung nicht nachkommt, bei einer Klage des Käufers passivlegitimiert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.