Interne Schiedsgerichtsbarkeit
Haben alle Parteien im Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsabrede ihren Sitz/Wohnsitz bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz, kommen Art. 353 ff. ZPO zur Anwendung (interne, oder nationale bzw. Binnenschiedsgerichtsbarkeit)
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit
Hat im Zeitpunkt des Abschlusses der Schiedsabrede mindestens eine der Parteien Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, sind Art. 176 ff. IPRG anwendbar.
Vereinbarung
Die Parteien können in der Schiedsabrede frei vereinbaren, ob die Bestimmungen der ZPO oder des IPRG zur Anwendung gelangen sollen. Sie können jedoch nicht beide Normengruppen ausschliessen.
Weitere Rechtsgrundlagen
- Schiedsordnungen der kantonalen Handelskammern
- Swiss Rules (Schweizerische Handelskammer)
- UNCITRAL (United Nations Commission on International Trade Law)
- ICC (International Chamber of Commerce)
- LCIA (London Court of International Arbitration)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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