Rechtsnatur
Die Streitverkündung ist ein Institut des materiellen Rechts.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sind für eine Streitverkündung nötig:
- Das Vorliegen eines Prozess ist nicht notwendig.
- Der Litisdenunziant muss für die Beiladung zum Prozess kein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Der Litisdenunziant muss für die Prozessbeiladung eine Streitverkündungserklärung abgeben,
- entweder direkt an den Litisdenunziaten
- oder durch Vermittlung des Gerichtes.
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