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Zweitwohnungen

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Änderung bisherigen Rechts

Rechtsgebiet:
Zweitwohnungen
Stichworte:
Zweitwohnungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage: Art. 7 Zweitwohnungsverordnung

Die Raumplanungsverordnung vom 28.06.2000 (RPV) wird wie folgt geändert:

RPV 39 Abs. 4 und 5

  • Abs. 4
    • „Bewilligungen nach Absatz 2 fallen dahin, wenn die Schutzwürdigkeit der Baute oder, soweit dies im Verantwortungsbereich der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers liegt, der sie umgebenden Landschaft nicht mehr gegeben ist.“
  • Abs. 5
    • „Bei rechtswidrigen Veränderungen in Landschaften nach Absatz 2 sorgt eine kantonale Behörde dafür, dass die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verfügt und vollzogen wird.“

Bisheriges Recht:

Raumplanungsverordnung (RPV), Art. 39

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