Erstwohnung
= Wohnung oder Haus, wo eine Person seinen Wohnsitz hat
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Ferienwohnung
= möblierte Wohnung, in der jemand gegen Bezahlung einer Miete für einen bestimmten Zeitraum den Urlaub verbringen darf
Zweitwohnung
= Wohnung oder Haus für die teilweise Beherbergung des Eigentümers oder seiner Familie während eines zB saisonalen Aufenthalts