- geplante Zweitwohnungen
- im Bau befindliche Zweitwohnungen
- bestehende Zweitwohnungen (sog. Bestandesobjekte)
- Aufgrund der Bestandesgarantie ist fraglich, ob und inwieweit neu BV 75a auch Bestandesobjekte erfasst
- Die Zweitwohnungs-Verordnung des Bundesrates regelt nur den Bau neuer, nicht aber den Umgang mit bestehenden Zweitwohnungen; auf Verordnungsstufe kann nicht auf wohlerworbene Rechte Einfluss genommen werden.
LAWINFO
Zweitwohnungen
Betroffene Zweitwohnungen
Rechtsgebiet:
Zweitwohnungen
Stichworte:
Zweitwohnungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG