Die Liste der Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr 20 % können in der „Verordnung über die Zweitwohnungen (SR 702) vom 22.08.2012 dem Anhang ns. „Gemeinden, die unter den Geltungsbereich der Verordnung fallen“ entnommen werden:
- Verordnung über Zweitwohnungen | admin.ch
Die Aktualisierungszeitpunkte, ihre Wirkungsbeginne und die Veröffentlichungen (Publikationen in der Amtlichen Sammung [AS]) ergeben sich aus der Zweitwohnungsverordnung, S. 4 ff, Anhang, Fussnote 5