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Zweitwohnungen

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Begriff

Rechtsgebiet:
Zweitwohnungen
Stichworte:
Zweitwohnungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff: Zweitwohnung

Als Zweitwohnung gilt jede zweite Wohnstätte, Haus oder Wohnung, die von einer Privatperson nur zeitweise (zB saisonal oder für bestimmte Anlässe) genutzt.

Zweitwohnungsbau

Als Zweitwohnungsbau bezeichnet man die Bautätigkeit, aus der Zweitwohnungen hervorgehen.

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