Wohnsitznahme in Zweitwohnungen, die sich in Gemeinden mit 20 % übersteigendem Zweitwohnungsanteil befinden
1. Bestandes-Zweitwohnungen
- Eigennutzung
- Eigentümer-Nutzung vor dem 11.03.0212
- Umnutzung in Wohnsitz-Nutzung
- Zulässigkeit der Wohnsitznahme
- Voraussetzungen:
- Aufenthalt (Lebensmittelpunkt)
- Absicht dauernden Verbleibens
- Voraussetzungen:
- Einfluss der Wohnsitznahme
- Die Wohnsitznahme am Domizil der Zweitwohnung macht diese zur „Erstwohnung“, die später nur noch an Erstwohnungs-Erwerber verkauft werden kann
- Der Zweitwohnungsbesitzer begibt sich durch die Wohnsitznahme vor Ort folgender Möglichkeiten:
- Weiterverkauf als Zweitwohnung
- ev. Ansprüche aus materieller Enteignung, falls die Ausführungsgesetzgebung auch Einschränkungen für Bestandesobjekte bestimmt
- Zulässigkeit der Wohnsitznahme
- Fortbestand als Zweitwohnung
- individuelle Abklärung notwendig
- Umnutzung in Wohnsitz-Nutzung
- Eigentümer-Nutzung nach dem 11.03.2012
- Individuelle Abklärung erforderlich
- Eigentümer-Nutzung vor dem 11.03.0212
- Fremd-Nutzung
- Bestandes-Mietverhältnisse
- Keine Bemerkungen
- Neu-Vermietung an Ehegatten, die nicht eigentumsmässig beteiligt sind und nicht unter dem Güterstand der Gütergemeinschaft leben
- Zulässigkeit der Wohnsitznahme
- Voraussetzungen: siehe oben
- Einfluss der Wohnsitznahme
- Individuelle Abklärung erforderlich
- Ohne Wohnsitznahme
- Individuelle Abklärung erforderlich
- Zulässigkeit der Wohnsitznahme
- Neu-Vermietung an Dritten
- nicht in der Gemeinde wohnhaften Mieter
- individuelle Abklärung erforderlich
- in der Gemeinde wohnhaften Mieter
- individuelle Abklärung erforderlich
- nicht in der Gemeinde wohnhaften Mieter
- Bestandes-Mietverhältnisse
2. Neubau-Zweitwohnungen (baubewilligt vor dem 11.03.2012)
- Es gelten obige Ausführungen ebenfalls
3. Neubau-Wohnungen (baubewilligt nach dem 11.03.2012)
- Prüfung des Rechtsbestandes der Baubewilligung (Nichtigkeit?)
- Genaue Abklärungen des Verwendungs- bzw. Nutzungszwecks
- Baubewilligung
- Anmerkungsspalte des Grundbuchs
- uam
- Festlegung des Verwendungszwecks im Grundstückkaufvertrag / Vorbehalte
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