Grundlage: Art. 8 Zweitwohnungsverordnung
- Wirkungsbeginn der Zweitwohnungsinitiative
- Tag der Annahme der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»
- = 11.03.2012
- Tag der Annahme der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»
- Baubewilligungen für den Bau neuer Zweitwohnungen
- Erteilung nach bisherigem Recht
- gestützt auf einen projektbezogenen Sondernutzungsplan, wenn dieser:
- a. vor dem 11.032012 genehmigt wurde; und
- b. die wesentlichen Elemente der Baubewilligung betreffend Lage, Stellung, Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie deren Nutzungsart und Nutzungsmass regelt [vgl. ZWgVo 8 Abs. 1].
- gestützt auf einen projektbezogenen Sondernutzungsplan, wenn dieser:
- Erteilung zwischen dem 01.01.2013 und der Ablösung der Zweitwohnungsverordnung durch die ordentliche Ausführungsgesetzgebung
- sind nichtig
- sind unter den Voraussetzungen von ZWgVo 8 Absatz 1 + ZWgVo 3 Abs. 3 und 4 lit. b zulässig [vgl. ZWgVo 8 Abs. 2].
- Erteilung nach bisherigem Recht
Weiterführende Informationen
Medienmitteilung ARE vom 15.03.2012
Grundsätze bei Rechtsänderungen während eines Verfahrens:
- Änderung während eines Bewilligungsverfahrens
- Sofortige Anwendung neuen Rechts
- Änderung während eines Rechtsmittelverfahrens
- Grundsatz
- Anwendung alten Rechts
- Ausnahmen
- Anwendung neuen Rechts bei überwiegendem öffentlichem Interesse
- Prüfung anhand des individuell konkreten Einzelfalls
- Anwendung milderen Rechts
- Anwendung neuen Rechts bei überwiegendem öffentlichem Interesse
- Grundsatz
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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