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Zweitwohnungen

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Übergangsbestimmungen

Rechtsgebiet:
Zweitwohnungen
Stichworte:
Zweitwohnungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage: Art. 8 Zweitwohnungsverordnung

  • Wirkungsbeginn der Zweitwohnungsinitiative
    • Tag der Annahme der Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!»
      • = 11.03.2012
  • Baubewilligungen für den Bau neuer Zweitwohnungen
    • Erteilung nach bisherigem Recht
      • gestützt auf einen projektbezogenen Sondernutzungsplan, wenn dieser:
        • a. vor dem 11.032012 genehmigt wurde; und
        • b. die wesentlichen Elemente der Baubewilligung betreffend Lage, Stellung, Grösse und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie deren Nutzungsart und Nutzungsmass regelt [vgl. ZWgVo 8 Abs. 1].
    • Erteilung zwischen dem 01.01.2013 und der Ablösung der Zweitwohnungsverordnung durch die ordentliche Ausführungsgesetzgebung
      • sind nichtig
      • sind unter den Voraussetzungen von ZWgVo 8 Absatz 1 + ZWgVo 3 Abs. 3 und 4 lit. b zulässig [vgl. ZWgVo 8 Abs. 2].

Weiterführende Informationen

Medienmitteilung ARE vom 15.03.2012

Grundsätze bei Rechtsänderungen während eines Verfahrens:

  • Änderung während eines Bewilligungsverfahrens
    • Sofortige Anwendung neuen Rechts
  • Änderung während eines Rechtsmittelverfahrens
    • Grundsatz
      • Anwendung alten Rechts
    • Ausnahmen
      • Anwendung neuen Rechts bei überwiegendem öffentlichem Interesse
        • Prüfung anhand des individuell konkreten Einzelfalls
      • Anwendung milderen Rechts

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