Zwischenbilanz
Besteht der begründete Verdacht einer Überschuldung, ist eine Zwischenbilanz zu erstellen.
Zeigt die Zwischenbilanz, dass die Gesellschaft überschuldet ist, bestehen verschiedene Handlungsmöglichkeiten:
- Überschuldungsanzeige an den Richter
- Sanierungsmassnahmen (nur bei begründeter Aussicht auf eine Sanierung)
- Insolvenzerklärung an den Richter
Sanierungsmassnahmen
Sofern Aussicht auf eine Sanierung besteht, sind Sanierungsmassnahmen umgehend einzuleiten. Gelingen diese, kann die Gesellschaft weitergeführt werden.
Als Sanierungsmöglichkeiten kommen in Frage:
- Rangrücktritt » Rangrücktritt
- AG
- GmbH
- Wertberichtigungen von Aktiven und Passiven / Auflösung von stillen Reserven
- Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital
- Herabsetzung Gesellschaftskapital und gleichzeitig Kapitalerhöhung
- Nachlassstundung » Nachlassverfahren
- Notstundung
- Auffanggesellschaft » Auffanggesellschaft.ch
- Patronatserklärung » Patronatserklärung
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