Zwischenbilanz
Besteht der begründete Verdacht einer Überschuldung, ist eine Zwischenbilanz zu erstellen.
Zeigt die Zwischenbilanz, dass die Gesellschaft überschuldet ist, bestehen verschiedene Handlungsmöglichkeiten:
- Überschuldungsanzeige an den Richter
- Sanierungsmassnahmen (nur bei begründeter Aussicht auf eine Sanierung)
- Insolvenzerklärung an den Richter
Sanierungsmassnahmen
Sofern Aussicht auf eine Sanierung besteht, sind Sanierungsmassnahmen umgehend einzuleiten. Gelingen diese, kann die Gesellschaft weitergeführt werden.
Als Sanierungsmöglichkeiten kommen in Frage:
- Rangrücktritt » Rangrücktritt
- AG
- GmbH
- Wertberichtigungen von Aktiven und Passiven / Auflösung von stillen Reserven
- Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital
- Herabsetzung Gesellschaftskapital und gleichzeitig Kapitalerhöhung
- Nachlassstundung » Nachlassverfahren
- Notstundung
- Auffanggesellschaft » Auffanggesellschaft.ch
- Patronatserklärung » Patronatserklärung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.