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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

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Kapitalherabsetzung mit Mittelzufluss

Rechtsgebiet:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Stichworte:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

(auch Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Wiedererhöhung)

Ziele:

  • Finanzielle Sanierung (wirtschaftliche Sanierung im Gegensatz zur blossen Bilanzsanierung)
  • Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Zustand bei einer Wiedererhöhung auf das frühere Stammkapital
    • Finanzielle Situation
    • Zweite Kapitalleistung der Gesellschafter
    • Umfang der Aktiven in der Bilanz

Motive:

  • Wiederherstellung einer tragfähigen Kapitalbasis
    • zB Kapitalherabsetzung auf Null und Wiederhöhung auf die ursprüngliche Stammkapital-Höhe, mit Voll-Liberierung (sog. „Harmonika-Sanierung“)

Rechtliche Qualifikation:

  • Umstrukturierung im technischen Sinne

Verfahren (bei Wiedererhöhung auf das ursprüngliche Stammkapital):

  • Verfahren (bei Wiedererhöhung auf das ursprüngliche Stammkapital)
    • Vorbemerkungen
      • grosse Teile des rechtlichen Verfahrens erübrigen sich
        • Aus Haftungsgründen kann es zweckmässig sein, dass sein die Abläufe obwohl die registerlichen und statutarischen Kenndaten unverändert bleiben, alle einzelnen Abläufe auch Dritten transparent zu machen
      • Verfahren wie bei der deklaratorischen Kapitalerhöhung (auch Kapitalerhöhung ohne Mittelabfluss), aber weil alles gleich bleibt (Kapital, Anzahl der Stammanteile und Nennwert, keine Ausgabe neuer Stammanteile
        • ohne Statutenänderung
        • ohne Handelsregistereintrag (Ansicht von Lehre und Rechtsprechung)
          • Warnhinweis: Aus Haftungsgründen etc. kann es zweckmässig sein, von der Lehransicht abzuweichen und die Abläufe, obwohl die statuarischen und registerlichen Kenndaten unverändert bleiben, in allen Einzelheiten auch Dritten transparent zu machen
      • Kein Schuldenruf (vgl. OR 782 Abs. 4 iVm OR 735)
        • Gläubiger haben keinen Befriedigungs- und keinen Sicherstellungsanspruch
      • Es gelten die Regeln der ordentlichen Kapitalerhöhung mit sofortiger, voller Liberierung (vgl. OR 782 Abs. 4 iVm OR 650 ff. sowie iVm OR 632)
    • Durchführung einer Gesellschafterversammlung
      • Öffentliche Urkunde 1
        • Kapitalherabsetzungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
        • Kapitalerhöhungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
    • Geschäftsführungs-Massnahmen
      • Standardablauf
      • Öffentliche Urkunde 2
        • nur bei Wiedererhöhung auf nicht den gleichen Stammkapital-Betrag wie ursprünglich bzw. mit Handelsregistereintrag
    • Vollzug bzw. Nachbearbeitung
      • Verbuchung der Kapitalreduktion und Wiedererhöhung etc.
      • Steuerdeklaration zur gegebenen Zeit

Bilanz:

  • Änderung des Umfangs der Aktiven in der Bilanz, da die bisherigen Aktionäre eine sog. „zweite Einlage“ leisten
  • Verbuchungen nach individueller Bilanzierungsgrundlage

Steuern:

  • Individuelle Prüfung allfälliger Steuerfolgen im Sanierungsfalle (Sanierungsgewinn?) notwendig

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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