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Abgasskandal: SKS verliert Schadenersatzprozess gegen Amag + VW vor Handelsgericht Zürich

Datum:
19.12.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Verkehrsrecht
Stichworte:
AMAG, Konsumentenschutz, Volkswagen, VW
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Sammelklage-Versuch: Kaum mehr Hoffnung für VW-Besitzer

Einleitung

Die SKS hatte zwei Klagen gegen Amag und VW erhoben:

Sachverhalt

Erinnerlich hatte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) für rund 6000 Autobesitzer eine Schadenersatzklage bei Gericht eingereicht.

SKS begründete den Schadenersatz damit, dass die Autos beim Verkauf als umweltfreundlich angepriesen wurden seien, obwohl sie es nicht waren und damit zum vorneherein überteuert gewesen seien. Die Fahrzeuge hätten infolge der Abgasvorrichtungs-Manipulationen auf dem Occasionsmarkt einen zusätzlichen Wertverlust erlitten. Der SKS ging von einem durchschnittlichen Schaden von 15 % des Fahrzeug-Neuwerts aus.

Die SKS beabsichtigte, in der Schweiz Sammelklagen zu ermöglichen und ein politisches Signal zu setzen, leider ohne Erfolg.

Erwägungen

Keine Sammelklage-Fähigkeit

Das Handelsgericht sprach in seinem Urteil vom 06.12.2019 der SKS die Möglichkeit ab, solche Sammelklagen einzureichen. Der SKS stelle sich als Klägerin bei der Klage als eigentliches Inkassovehikel zur Verfügung und gehe damit ein erhebliches Risiko ein. – Ein solches Vorgehen sei durch den Stiftungszweck des SKS aber nicht gedeckt. Daher fehle der SKS die Handlungsfähigkeit.

Nichteintretens-Gründe

Das HGZ stellte weiter Nichteintretens-Gründe fest:

Entscheid 

Das Handelsgericht des Kantons Zürich (HGZ) entschied daher:

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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