Aktienrechtliches Einsichtsrecht
Für die Bonitätsabklärung hat der Gläubiger einen Informationsanspruch: Einsichtsgegenstände positiv Jahresrechnung Konzernrechnung Revisionsberichte negativ keine Einsicht in VR-Protokolle keine Einsicht in GV-Protokolle keine Einsicht in... weiterlesen