Einberufungsfrist und Einberufungsform
Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der GV-Einberufung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der GV (vgl. OR 700 Abs. 1) Ausnahmen Statutarische... weiterlesen
Einberufungsfrist der Generalversammlung Bei der GV-Einberufung ist folgendes zu beachten: Grundsatz Einberufung spätestens 20 Tage vor der GV (vgl. OR 700 Abs. 1) Ausnahmen Statutarische... weiterlesen
Zur Einberufung einer Generalversammlung legitimiert sind: Verwaltungsrat: Grundlagen Gesetz (vgl. OR 699 Abs. 1) Statuten VR-Einberufungs-Entscheid mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen Ausnahme anderslautende Statuten... weiterlesen
Das Schweizerische Aktienrecht kennt folgende Arten von Generalversammlungen: Ordentliche Generalversammlung (kurz: o. GV) innert 6 Monaten seit Abschluss des Geschäftsjahres abzuhalten (OR 699 Abs. 2)... weiterlesen
Der Durchführung einer Generalversammlung setzt vorteilhafterweise zur Ablauforientierung ein Drehbuch mit folgender Agenda voraus: Arten der Generalversammlung Einberufungsrecht Einberufung ordentliche GV Einberufungsfrist Einberufungsform Einberufungsadressaten Tagungsort... weiterlesen
Die Befugnisse der Generalversammlung sind nicht allumfassend, können sie gar nicht sein, weil es sich um ein sog. Innenorgan handelt. Die Befugnisse der GV gliedern... weiterlesen
Die Generalversammlung (GV) ist das (interne) Willensbildungsorgan für die stimmberechtigten Aktionäre das oberste Organ der AG (vgl. OR 698 Abs. 1) das Organ, welches für... weiterlesen
Die AG kann von ihren Aktionären eigene Aktien „zurückkaufen“: Motive: Erhöhung der Eigenkapitalrendite Positive Bewertung von Aktienrückkäufen durch Börse Ursachen: zu grosszügige Eigenkapitalausstattung überschüssige Liquidität... weiterlesen
Der Erwerb eigener Aktien durch die AG steht im Widerspruch zum Kapitalschutz-Anliegen des Gesetzgebers. Aus dem Blickwinkel des Going concern principle kann der Erwerb eigener... weiterlesen
Im Aktienbuch dürfen und können nur Namenaktionäre eingetragen werden. Der Aktienbucheintrag ist für die Realisierung der Mitgliedschaftsrechte (Stimmrechte etc.) notwendig. Eintragung: Vinkulierung vorbehalten, ist ein... weiterlesen
Ausserbörslicher Aktienerwerb Die Übertragung von Aktien für Inhaber- und Namen-Titel unterschiedlich: Inhaberaktien mit Titelausstellung Übertragung durch blosse Besitzesübergabe ohne Titelausstellung Zession Namenaktien mit Titelausstellung Übertragung... weiterlesen
Die „Nichtausstellung“ von Aktientitel ist in zwei Bereichen anzutreffen: Verzicht auf Titeldruck: aus Sicherheitsgründen (zur Vermeidung des Verlust- und Diebstahlrisikos) in geschlossenen KMU-Gesellschaften Sammelverwahrung: vereinfachter... weiterlesen
Einzeltitel Die Ausgabe physischer Titel (Wertpapier, vgl. OR 683 f.) erleichtert die Aktienübertragung ermöglicht es dem Aktionär, sich in einfacher Form für seine Vermögensrechte und... weiterlesen
Grundsatz „Nennwertprinzip“ Wegen des sog. „Nennwertprinzips“ im Aktienrecht hat jede Aktie einen Nennwert in Schweizerwährung. Mindest-Nennwert Der Nennwert der Aktien hat mindestens zu betragen: CHF... weiterlesen
Die Aktien können in funktioneller Hinsicht wie folgt differenziert werden: Aktien nach Übertragungsart: Die Aktien können lauten auf den Inhaber (Inhaberaktien) Aufgrund des Bundesgesetzes zur... weiterlesen
Die Aktien und die weiteren Beteiligungspapiere verkörpern ihre Beteiligungs- und ggf. Stimmrechte an der AG. Ihre Ausgestaltung und ihre Rechte sind erklärungsbedürftig: Aktie Die Aktie... weiterlesen
Die Aktionäre können dem Aktienkapital ein Partizipationskapital beifügen. Partizipationsscheine sind eine Erscheinung der Praxis und dann nachträglich ins Gesetz aufgenommen worden. Definition: Das Partizipationskapital (PS-Kapital)... weiterlesen
(auch Aktienkapital-Herabsetzung bei gleichzeitiger Aktienkapital-Wiedererhöhung [i.c. auf die Höhe des ursprünglichen Aktienkapitals]) Ziele: Finanzielle Sanierung (wirtschaftliche Sanierung im Gegensatz zur blossen Bilanzsanierung) Änderungen gegenüber dem... weiterlesen
Die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital wird oft als Instrument für die Bilanzsanierung eingesetzt. Der Ablauf ist der Folgende: Kapitalerhöhung Verrechnungsliberierung Liberierung durch Verrechnung des... weiterlesen
(auch Deklaratorische Aktienkapital-Herabsetzung) Ziele: Bilanzsanierung Der Nennwert der Aktien wird in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen inneren Wert gebracht; der Verlustvortrag wird eliminiert, ein Mittelabfluss an... weiterlesen
(auch Konstitutive Aktienkapital-Herabsetzung) Ziele: Rückerstattung von Eigenkapital an die Aktionäre Gewinnverdichtung (Dividendenausschüttung wird sich künftig auf weniger Aktien verteilen) Motive: Rückzahlung nicht mehr benötigter Mittel... weiterlesen