Begriff
Begriff „Arbeitnehmermitwirkung“ Mitwirkung ist Anhörung und Mitsprache, nicht aber Mitentscheidung bzw. Mitbestimmung. Synonyme für Mitwirkung: Mitsprache Mitbestimmung.... weiterlesen
Begriff „Arbeitnehmermitwirkung“ Mitwirkung ist Anhörung und Mitsprache, nicht aber Mitentscheidung bzw. Mitbestimmung. Synonyme für Mitwirkung: Mitsprache Mitbestimmung.... weiterlesen
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Arbeitnehmervertretung und Mitwirkung hängen von Branche, Betriebsgrösse und Unternehmenskultur ab. Da es in grösseren Unternehmen, wo Arbeitnehmervertretungen bestehen, meistens um erhebliche Einsparungs- oder Sanierungssummen geht... weiterlesen
Die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung (MitwG 9 ff.) bzw. der einzelnen Arbeitnehmer (MitwG 4) betreffen: Besondere Mitwirkungsrechte Arbeitsschutz Alle Fragen des Gesundheitsschutzes (ArG 48 Abs. 1... weiterlesen
Eine Arbeitnehmervertretung (auch Betriebskommission genannt) kann bestellt werden in Betrieben von mindestens 50 Arbeitnehmern (MitwG 3) ist erstmals in Betrieben von mehr als 500 Arbeitnehmern... weiterlesen
Das Mitwirkungsrecht des Arbeitnehmers kann sich auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen stützen: Einseitig erlassene Betriebsordnung Vereinbarte Betriebsordnung Mitwirkungsgesetz Mitwirkungsordnungen Betriebsordnung Die Betriebsordnung, auch Firmenreglement bezeichnet, ist eine... weiterlesen
Mitsprache = Recht der Arbeitnehmer ihre Meinung zu äussern. Mitwirkung = Recht der Arbeitnehmer ihre Meinung zu äussern und Empfehlungen bzw. Vorschläge abzugeben. Mitbestimmung = ... weiterlesen
Gesetzesbestimmung ArG 37 – ArG 39 MitwG 1 ff. Gesetzes-Übersicht Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz)... weiterlesen
Arbeitnehmermitwirkung ist Mitsprache oder Arbeitnehmervertretung. Je nach Branche und Betriebsgrösse haben die Arbeitnehmer in unterschiedlichen Formen eine Mitwirkungsmöglichkeit. Die Mitsprache ist meistens begrenzt, weil derjenige,... weiterlesen