Einleitung zur Arbeitsbestätigung
Die Arbeitsbestätigung gilt als das sog. kleine Zeugnis und wird entweder für reine Bestätigungszwecke oder im Falle eines schlechten Vollzeugnisses verwendet. Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich... weiterlesen
Die Arbeitsbestätigung gilt als das sog. kleine Zeugnis und wird entweder für reine Bestätigungszwecke oder im Falle eines schlechten Vollzeugnisses verwendet. Die Arbeitsbestätigung beschränkt sich... weiterlesen
Schriftliche Bestätigung über ein ehemals bestandenes Arbeitsverhältnis.... weiterlesen
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Checkliste: Einsatz einer Arbeitsbestätigung Hauptanwendungsfälle Kurz-Arbeitsverhältnis ohne Leistungsbeurteilungsmöglichkeit Tätigkeitsnachweis für Prüfungen Arbeitsbestätigung bei Vollzeugnis-Verzicht Seltener (empfehlenswerter) Anwendungsfall Arbeitsbestätigung nebst Vollzeugnis Vollzeugnis » Informationen zum Vollzeugnis... weiterlesen
Die Arbeitsbestätigung bezeugt einzig die in ihr erwähnten Daten und Informationen Personalien Funktion Art des Arbeitsverhältnisses Dauer des Arbeitsverhältnisses. Mehr oder anderes lässt sich mangels... weiterlesen
Basisinhalt Im Wesentlichen beinhaltet eine Arbeitsbestätigung Personalien Art des Arbeitsverhältnisses Dauer des Arbeitsverhältnisses Weitergehende Arbeitsbestätigungen » Siehe Checkliste «Inhalt der Arbeitsbestätigung» Keine Halbzeugnisse Der Arbeitnehmer... weiterlesen
Als elementare Voraussetzungen für die Arbeitsbestätigung gelten ehemaliges Arbeitsverhältnis mit stattgefundenem Stellenantritt und inzwischen erfolgtem Austritt.... weiterlesen
Kurz-Arbeitsverhältnis ohne Leistungsbeurteilungsmöglichkeit Ausgangslage Die Arbeitsbestätigung kommt vielfach da zur Anwendung, wo der Arbeitnehmer ein so kurzes Engagement hat, dass der Arbeitgeber objektiv gar nicht... weiterlesen
Vollzeugnis = Zeugnis mit abstrakten Daten (Personalien, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses) und den subjektiven Elementen von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers. » Weitere Informationen... weiterlesen
Gesetzesbestimmung zur Arbeitsbestätigung: OR 330a Abs. 2 Art. 330a 2. Zeugnis 1 Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die... weiterlesen
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und eine Arbeitsbestätigung. Die Arbeitsbestätigung hat verschiedene Einsatzbereiche Kurz-Arbeitsverhältnis ohne Leistungsbeurteilungsmöglichkeit Tätigkeitsnachweis für Prüfungen Arbeitsbestätigung bei negativen ausfallendem... weiterlesen