Bauhandwerkerpfandrecht: Vom gesetzlichen Anspruch bis zur Grundbucheintragung
Die Zahlungsschwierigkeiten einzelner Total-, General- und Bauunternehmen bringt Subunternehmer und Bauzulieferungsunternehmen in finanzielle Engpässe.... weiterlesen
Die Zahlungsschwierigkeiten einzelner Total-, General- und Bauunternehmen bringt Subunternehmer und Bauzulieferungsunternehmen in finanzielle Engpässe.... weiterlesen
Die nachfolgende Themenauflistung ist zugleich ein Voraussetzungs-Katalog für die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts i.w.S.: Pfandeintragungsanspruch Vertragsverhältnis Parteien Unternehmer Besteller Arbeiten Arbeiten ohne Materiallieferung Arbeiten mit Materiallieferung... weiterlesen
Bei der Gestaltung des Gesuches um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (ZGB 837 ff. + ZPO 248 ff.) sind die Parteien, Begehren und Begründung wie folgt... weiterlesen
„Systematischer Überblick“ „Disposition: Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts“... weiterlesen
Gemäss Bundesgericht verhält sich das kantonale Gericht nicht willkürlich, wenn es die Rechnungsstellung durch den Unternehmer als Indiz für die Fertigstellung der Arbeiten im Sinne... weiterlesen
Der Anspruch auf definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts bezüglich noch zu erbringender Arbeiten («… Material + Arbeit oder Arbeit …») besteht nur so lange, als die... weiterlesen
Rainer Schumacher / Pascal Rey Das Bauhandwerkerpfandrecht System und Anwendung 4. Auflage Zürich / Basel / Genf 2022 846 Seiten Schulthess Juristische Medien AG CHF... weiterlesen
Verabschiedung der Vorlage zuhanden des Parlaments Der Bundesrat (BR) will die Situation der Bauherrschaft und damit insbesondere der Haus- und Stockwerkeigentümer verbessern. Hiezu schlägt er vor: Verlängerung... weiterlesen
Sachverhalt Die Steuerpflichtige kaufte 2011 zwei Grundstücke in unbebautem Zustand und liess darauf zur Eigennutzung ein Wohn- und Geschäftshaus erstellen. Aufgrund eines Umzugs in einen... weiterlesen
ZGB 961 Abs. 3; ZPO 145 Abs. 1 und ZPO 263 Der Fristenstillstand von ZPO 145 Abs. 1 gilt nicht für die Frist, welche das... weiterlesen
ZPO 17, 29 Abs. 1 lit. c; ZPO 59 Abs. 1 und Abs. 2 lit. b; ZGB 837 Abs. 1 Ziff. 3 Eine uneingeschränkte Gerichtsstandsklausel... weiterlesen
Anpassung an die Praxis Einleitung Nach geltendem Recht haben die Handwerker oder Unternehmer, die auf einem Grundstück zu Bauten oder anderen Werken Material und Arbeit... weiterlesen
ZGB 839 Abs. 4 Trotz missverständlicher Formulierung von ZGB 839 Abs. 4 und entgegen bestimmter Lehrmeinungen verneinte das Handelsgericht des Kantons St. Gallen das Feststellungsinteresse... weiterlesen
Die Informationen auf dieser Website richtet sich an Grundeigentümer, Vermieter, Bauherren und Total- oder Generalunternehmer. Die Materie des Bauhandwerkerpfandrechts ist äusserst komplex. Obwohl 8 abstrakte... weiterlesen
Das Bauhandwerkerpfandrecht Die Rechtsform der berechtigten Person Die Stellung des Subunternehmers Anbieter von Temporärarbeiten Abtretungsgläubiger Die belastete Person Der Werklohnschuldner ist nicht Grundeigentümer Der Grundeigentümer... weiterlesen
BERTCHTOLD TAMARA, Zur Revisionsbedürftigkeit des Bauhandwerkerpfandrechts und ein Vorschlag zur Neuformulierung von Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB, Diss. Zürich 2008. BRITSCHGI ANDRÉ, Das... weiterlesen
ZGB 839 Abs. 3 Die zur Ablösung des Bauhandwerkerpfandrechts geleistete Sicherheit ist nur dann ausreichend, wenn sie die gleiche Deckung bietet wie das Bauhandwerkerpfandrecht. Nicht... weiterlesen
Das Gesetz sieht zu Gunsten der Handwerker und Unternehmer einen besonderen Schutz vor für den Fall, dass sie nach verrichteter Arbeit an einem Bau ihren... weiterlesen
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Als Pfandobjekte kommen nicht nur Grundstücke im Sinne von Art. 655 ZGB in Betracht, sondern auch Schiffe und Flugzeuge, sofern sie in die entsprechenden Register... weiterlesen