Ergänzung / Änderung Baurechtsvertrag
Grundsatz Auch die Ergänzung oder Änderung von Baurechtsverträgen bedarf i.d.R. der öffentlichen Beurkundung. Jedenfalls unterliegen folgende Änderungen dem Formzwang: Vereinbarungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht Entschädigung... weiterlesen