Form
Der Dienstbarkeitsvertrag zur Begründung eines selbständigen + dauernden Baurechts wie auch zur Begründung eines Baurecht jeder (Dienstbarkeits-)Art bedarf der öffentlichen Beurkundung: Formzwang Grundsatz Baurechtsverträge sind... weiterlesen
Der Dienstbarkeitsvertrag zur Begründung eines selbständigen + dauernden Baurechts wie auch zur Begründung eines Baurecht jeder (Dienstbarkeits-)Art bedarf der öffentlichen Beurkundung: Formzwang Grundsatz Baurechtsverträge sind... weiterlesen
Grundsatz Auch die Ergänzung oder Änderung von Baurechtsverträgen bedarf i.d.R. der öffentlichen Beurkundung. Jedenfalls unterliegen folgende Änderungen dem Formzwang: Vereinbarungen über das gesetzliche Vorkaufsrecht Entschädigung... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Einleitung Der Baurechtsvertrag charakterisiert sich durch folgende, zu erläuternde Punkte: Parteien Grundeigentümer / Baurechtsbelasteter Bauberechtigter Verpflichtungsgeschäft Rechtsnatur des Baurechtsvertrags Ziel Inhalt Hauptvereinbarungen Nebenvereinbarungen Bestimmungen mit... weiterlesen
Grundsatz Folgende Personen sind Parteien jeden Baurechtsvertrags: Baurechtsgeber Eigentümer des baurechtsbelasteten Grundstücks Baurechtsnehmer Begünstigter der Baurechtsdienstbarkeit bzw. Eigentümer des als Grundstück ins Grundbuch aufgenommenen Baurechts... weiterlesen
Der Baurechtsvertrag kann Nebenabreden enthalten: Regelung von Kosten bzw. Lastenverteilung zB Beteiligung an den Erschliessungsabgaben https://law.ch/lawinfo/bauland/bauland-voraussetzungen/rechtsgenuegende-erschliessung/exkurs-erschliessungsfinanzierung zB Meteorwassergebühren https://law.ch/lawinfo/bauland/baureife/entsorgungsanschluesse zB Beteiligung am Wegunterhalt https://law.ch/lawinfo/dienstbarkeit/unterhaltspflicht Bauversicherung... weiterlesen
Insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen ist aus unserer Sicht eine Gegenparteien-Kontrolle („Screen Business Partner“) unerlässlich. Ein solches Vertragsverhältnis erfordert für nicht geregelte oder sich im Nachhinein als... weiterlesen
Zunächst sind die physischen Leistungs- und Ideen-Angebotsparameter des künftigen Baurechtsgebers abzustecken: Lage der Baurechtsfläche Gestalt der Baurechtsfläche Ausdehnung der Baurechtsfläche (Perimeter) Zweck der Bauten Gestaltungsvorschriften... weiterlesen
Sind Inhalt und Umfang des potentiellen Baurechts (provisorisch oder definitiv) festgelegt, können sich die potentiellen Baurechtsparteien den kommerziellen Elementen des geplanten Baurechtsvertrags zuwenden: Dauer des... weiterlesen
Bei der Bewertung des Baurechts geht es um die Wertbestimmung einerseits des „Rechtes, zu bauen und die Baute fortbestehen zu lassen“ und andererseits des Gebäudes... weiterlesen
Beim Baurechtsvertrag als Dauerschuldverhältnis von langer Dauer ist der Wahl der einzelnen Vertragsparameter von besonderer Wichtigkeit. Letztlich entscheiden die Anpassungsmechanismen bei Baurechtszins und Heimfallsentschädigung darüber,... weiterlesen
Kurzdefinition Baurecht = Recht, auf fremden Boden zu bauen und das Bauwerk (auf bestimmte Dauer) fortbestehen zu lassen Langdefinition Das „Baurecht“ beinhaltet das Recht, auf... weiterlesen
Fiktion des Gesetzgebers, trotz fehlender Körperlichkeit die Grundstücksregeln „auf selbständige + dauernde Baurechte“ anwenden zu lassen Die direkte Anwendungserklärung in ZGB 655, dass selbständige und... weiterlesen
Die Baurechtsparteien verfolgen meistens folgende Ziele: Baurechtsgeber Private Grundeigentümer Hauptbeweggrund Rendite-Erzielung ohne Verkauf und ohne zusätzliches finanzielles Engagement (für ein Bauwerk) Weiterer Beweggrund Einräumung lediglich... weiterlesen
In der Regel sucht jedermann für die Realisation eines Bauvorhabens primär ein Grundstück zu Volleigentum und nicht nur den Erwerb eines Dienstbarkeitsrechts. Wenn der Immobilienmarkt... weiterlesen
In der Funktionenfrage ist zu differenzieren zwischen: Funktion Baurecht Vermittlung des Rechtes, zu bauen und den Bau auf bestimmte Dauer fortbestehen zu lassen, gegen einmalige... weiterlesen
Das Baurecht erbringt je nach Interessenlage Vorteile und Nachteile: Baurechtsgeber Interessenlage der öffentlichen Hand Vorteile Anlage von Landreserven für die Verwirklichung langfristiger Ziele, zB auch... weiterlesen
Allgemeines Bei Beratung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) wurde dem „Baurecht“ keine grosse Bedeutung beigemessen, weshalb die gesetzliche Grundlage rudimentär ausgefallen ist; gedacht wurde an Bauten... weiterlesen
Einleitung Von der Art des Baurechts hängt der Umfang der Duldungspflicht des Grundeigentümers ab bzw. wie weit er in seinen Eigentümerbefugnissen eingeschränkt wird und in... weiterlesen
Einleitung Die Entstehung des „Baurechts“ wird vor allem durch zwei Prinzipien geprägt: Verpflichtungs- + Verfügungsgeschäft Grundbucheintrag... weiterlesen