Sind Inhalt und Umfang des potentiellen Baurechts (provisorisch oder definitiv) festgelegt, können sich die potentiellen Baurechtsparteien den kommerziellen Elementen des geplanten Baurechtsvertrags zuwenden:
Dauer des Baurechts
30 Jahre
100 Jahre
Verselbständigung des Baurechtes als Grundstück und Aufnahme als eigenes Grundstück im Grundbuch
Fungibilitätsvorteil
Viel bessere Refinanzierungsmöglichkeit (Hypotheken)
Höhe des Baurechtszinses (einschliesslich Mechanismus für die Baurechtszinsanpassung)
zB Hypothekarzins
zB Landpreis
zB Landesindex der Konsumentenpreise
zB Miete
Kombinationen davon
Höhe der Heimfallsentschädigung
Definition des Basiswertes (Definition der Wertbestimmung der heimfallenden Baute)
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.