Grundeigentümerrechte des s+d Baurechts
Die gesetzliche Fiktion, wonach das selbständige + dauernde Baurecht wie ein physisches Grundstück zu behandeln ist (vgl. ZGB 655; Rechtsnatur), bewirkt, dass das Baurechtsgrundstück mit... weiterlesen
Die gesetzliche Fiktion, wonach das selbständige + dauernde Baurecht wie ein physisches Grundstück zu behandeln ist (vgl. ZGB 655; Rechtsnatur), bewirkt, dass das Baurechtsgrundstück mit... weiterlesen
Einleitung Die gesetzliche Fiktion der Gleichbehandlung von selbständigen und dauernden Baurechten wie Liegenschaften führt dazu, dass Baurechtsgrundstücke mit beschränkten dinglichen Rechten belastet oder begünstigt werden... weiterlesen
Einleitung Die Gleichbehandlung von selbständigen und dauernden Baurechten wie Liegenschaften führt dazu, dass Baurechtsgrundstücke mit Anmerkungen und Vormerkungen belastet oder mit Vormerkungen begünstigt werden können:... weiterlesen
Es ist möglich und auch oft anzutreffen, dass der Baurechtsnehmer an seinem Baurechtsgrundstück Stockwerkeigentum (StWE) begründet und die Stockwerkeinheiten an die Endnutzer weiterverkauft. Das auf... weiterlesen
Das Baurecht entsteht als (Personal-)Dienstbarkeit mit der Eintragung im Grundbuch (vgl. ZGB 731 Abs. 1) Selbständiges Grundstück mit der Eröffnung eines eigenen Grundbuchblattes (vgl. ZGB... weiterlesen
Einleitung Das Baurecht ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, übertragbar und vererblich (ZGB 779 Abs. 2). Die Übertragung orientiert sich an der Ausgestaltungsart: Nicht als... weiterlesen
Die Baurechtsparteien haben aber auch die Möglichkeit, vor Ablauf der Baurechtsdauer die Verlängerung der Baurechtsdienstbarkeit zu vereinbaren: Definition Verlängerung = ein bestehender, befristeter und / oder... weiterlesen
Nach Ablauf der Baurechtsdauer geht der Besitz am Land samt allenfalls noch bestehender Bauten zurück an den Landeigentümer (ursprünglicher Baurechtsgeber), alles nach den Regeln über... weiterlesen
Der Eigentümer der baurechtsbelasteten Liegenschaft bleibt weiterhin berechtigt, jederzeit sein Grundstück zu verkaufen, natürlich unter Berücksichtigung der Belastung aus der im Grundbuch eingetragenen Baurechtsdienstbarkeit: Definition... weiterlesen
Für Schäden aus dem Bauwerk (und dem zur Verfügung gestellten Hofraum und Garten), welches auf Basis des als selbständiges Grundstück im Grundbuch eingetragenen Baurechts errichtet... weiterlesen
Vorweg ist festzuhalten, dass die Finanz- und die Betriebsbuchhaltung aus zwei Vorgängen besteht: Buchführung und Rechnungslegung. Mit der Buchführung werden alle finanzrelevanten Transaktionen zwischen einem... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
(in Bearbeitung)... weiterlesen
Zum international-rechtlichen Charakter der Thematik gilt es folgendes zu bemerken: baurechtsbelastetes Grundstück Grundstückbelegenheit Dieser Content bezieht auf in der Schweiz belegene Grundstücke, die mit einem... weiterlesen
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Der Baurechtsvertrag hat die Funktion des Rechtsgrundausweises für die Eintragung des Baurechtes als Personaldienstbarkeit und als selbständiges Grundstück je im Grundbuch. Weitere Detailinformationen können Sie... weiterlesen
Vertragseinordnung Der Baurechtsvertrag kann keinem gesetzlichen Vertragstypen zugeordnet werden. Obwohl der Baurechtsvertrag in ZGB 779a Abs. 1 genannt ist, wird er dadurch nicht zu einem... weiterlesen
Mit dem Baurechtsvertrag werden für eine im Voraus bestimmte Dauer die Besitzes- und Nutzungsverhältnisse aufgeteilt, in: Land und Baute. Der Baurechtsgeber (Landeigentümer) räumt dem Baurechtsnehmer... weiterlesen
Einleitung Basics Als Dauerschuldverhältnis von grosser wirtschaftlicher Tragweite für alle Beteiligten hat der daher formgebundene (vgl. Form) Baurechtsvertrag viele Anforderungen zu erfüllen: Redaktionsprinzipien Klarheit Übersichtliche... weiterlesen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Allgemeingültigkeit (massgebend sind immer die individuell konkreten Verhältnisse bzw. Bedürfnisse der Vertragsparteien) enthält ein Baurechtsvertrag in etwa folgende Vertragselemente: Absolut... weiterlesen