Unzulässiger Inhalt
Der Inhalt einer Dienstbarkeit ist in zweierlei Hinsicht beschränkt und gleichwohl versucht das Publikum immer wieder, vor allem bei Gewerbeverbots-Servituten, die Schranken zu umgehen: Keine... weiterlesen
Der Inhalt einer Dienstbarkeit ist in zweierlei Hinsicht beschränkt und gleichwohl versucht das Publikum immer wieder, vor allem bei Gewerbeverbots-Servituten, die Schranken zu umgehen: Keine... weiterlesen
Die Ausgestaltung von Dienstbarkeiten hat verschiedensten Ansprüchen der Beteiligten gerecht zu werden: Persönlicher, familiärer oder verwandtschaftlicher Kontext Nachbarlicher bzw. nachbarrechtlicher Kontext Wirtschaftlicher Kontext Finanzieller Kontext... weiterlesen
Bei der Zahl der Dienstbarkeitsberechtigten sind folgende Situationen anzutreffen: Mehrere Berechtigte = Annahme mehrerer Dienstbarkeiten Schicksalsgemeinschaft der mehreren Berechtigten Schicksalsgemeinschaft von Berechtigten und Belastetem Mehrere... weiterlesen
Der Dienstbarkeitsberechtigte kann das belastete Grundstück nutzen (= für den Belasteten ein Dulden) dem Eigentümer des belasteten Grundstücks die Ausübung seiner Eigentümerbefugnisse teilweise verbieten (=... weiterlesen
Gegenstand von Dienstbarkeiten können sein: Grundstücke Liegenschaften in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte; Bergwerke Miteigentumsanteile an Grundstücken Gewöhnliches Miteigentum Mögliche Inhalte Nutzniessung Wohnrecht... weiterlesen
Der Grundbucheintrag wirft vor allem bei folgenden Themen Erläuterungsbedarf auf: Rechtsgeschäftliche Dienstbarkeit Grundbuchanmeldung Tagebuch Bedingte Dienstbarkeiten Befristete Dienstbarkeiten Grundbucheintragung Das Eintragungsprinzip ist Ausfluss des im... weiterlesen
Neues Recht Heute, d.h. seit 01.01.2012, bedarf jede Dienstbarkeit (samt Bestandteil bildenden Dienstbarkeitsplan) zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung (vgl. nZGB 732 Abs. 1; vgl.... weiterlesen
Freiwillige vertragliche Vereinbarung Dienstbarkeitsvertrag (auch: Servitutsvertrag) Dienstbarkeitsplan Kausalität des Grundbucheintrags (Kausalitätsprinzip) Eigentümerdienstbarkeit Enteignung Legalservitut (sog. Zwangsdienstbarkeit Grundlage der rechtsgeschäftlichen Dienstbarkeit bildet: Freiwillige vertragliche Vereinbarung Dienstbarkeitsvertrag... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 731 Abs. 3 Verbreitung Geringe Verbreitung / von Seltenheit Ersitzungsregeln Vgl. ZGB 661 ff. Judikatur BGE 105 II 329 ff. Art. 731... weiterlesen
Gesetzliche Grundlage ZGB 676 Abs. 3 Rechtsgrund-Erfordernis (keine Ausnahme) auch gesetzliche Leitungsbaurechte bedürfen eines Dienstbarkeitsvertrages im Sinne von ZGB 732 vgl. BGE 97 I 876,... weiterlesen
Dienstbarkeiten können von Gesetzes wegen oder durch Rechtsgeschäft entstehen: Legalservitut Gesetzliches Leitungsbaurecht Dienstbarkeitsersitzung Rechtsgeschäftliche Dienstbarkeit Rechtsgrund Form Grundbucheintrag Weiterführende Informationen Dienstbarkeits-Arten... weiterlesen
Die Entstehung einer rechtsgeschäftlichen Dienstbarkeit bedarf in der Regel zweierlei Voraussetzungen: Rechtsgrund Grundbucheintrag Nicht vergessen werden dürfen dabei die sog. Legalservituten. Entsprechend sind die zu... weiterlesen
Grundsatz Bei einer Grunddienstbarkeit ist nie das Grundstück selber, sondern immer der dahinter stehende Berechtigte, nämlich: der jeweilige Eigentümer des berechtigten Grundstücks Judikatur BGer 5A_691/2019... weiterlesen
Grundsatz Exklusive Personaldienstbarkeiten Unterschiedliche Personaldienstbarkeiten Irreguläre Personaldienstbarkeiten Übertragung Grundsatz Bei einer Personaldienstbarkeit ist der oder die Berechtigte selbst und persönlich begünstigt, nämlich: natürliche Person Personenverbindung... weiterlesen
Es sind anwendbar auf die: gesetzlich besonders geregelten Dienstbarkeiten primär die Sondernormen ZGB 674 – ZGB 676 ZGB 704 Abs. 2 ZGB 745 – ZGB... weiterlesen
Die Präsentation der Dienstbarkeits-Arten dient vor allem dem „Zurechtfinden“ in der vielseitigen Welt der Dienstbarkeiten. Bei Errichtung, Rechte und Pflichten, Auslegung und Untergang der Dienstbarkeiten... weiterlesen
Der Einsatz der Dienstbarkeiten orientierte sich stets an den sich verändernden Bedürfnissen insbesondere der Berechtigten Früher (vor Bestehen und Umsetzung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RPG... weiterlesen
Die meisten Grundstücke sind entweder mit einer Dienstbarkeit belastet oder von einem Dienstbarkeitsrecht berechtigt. In der Grundbuchpraxis haben Dienstbarkeiten einen hohen Stellenwert und schaffen nebst... weiterlesen
Dienstbarkeit = beschränktes dingliches Recht Dienstbarkeit = Nutzungs- und Gebrauchsrecht für den Berechtigten Dienstbarkeit = Dulden oder Unterlassen durch den Belasteten Dienstbarkeit = keine Leistungspflicht... weiterlesen
Personaldienstbarkeit = Recht einer bestimmten (natürlichen oder juristischen Person) auf ein bestimmtes Dulden oder Unterlassen auf dem belasteten Grundstück Weiterführende Informationen Personaldienstbarkeit Grunddienstbarkeit = Berechtigung... weiterlesen