Eigengut
Eigengut sind von Gesetzes wegen (Art. 197 ZGB): die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen die Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn... weiterlesen
Eigengut sind von Gesetzes wegen (Art. 197 ZGB): die Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen die Vermögenswerte, die einem Ehegatten zu Beginn... weiterlesen
» Eigengut » Errungenschaften » Verwaltung, Nutzung und Verfügung » Haftung » Massenzuordnung von Schuld » Zusammenwirken verschiedener Gütermassen » Mehrwertbeteiligung nach Art. 206 ZGB... weiterlesen
Der ausserordentliche Güterstand der Gütertrennung tritt ein: a) auf gerichtliche Anordnung hin bei Begehren eines Ehegatten (Art. 185 ZGB): Während des Zusammenlebens, wenn ein wichtiger... weiterlesen
In jedem Güterstand verwaltet und nutzt jeder Ehegatte seine Errungenschaft und sein Eigengut selber und verfügt darüber.1 Massenzugehörigkeit gesetzliche Beweisvermutungen Möglichkeit eines öffentlich beurkundeten Inventar... weiterlesen
Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden. Typengebundenheit: Es ist zwischen den drei gesetzlichen Güterständen zu wählen. Modifikationen sind zulässig, wie bspw.... weiterlesen
Die Ehegatten haben die Wahlmöglichkeit zwischen drei Güterständen: 1. Gütertrennung Gütertrennung als vertraglicher Güterstand Gütertrennung als ausserordentlicher Güterstand 2. Gütergemeinschaft Gütergemeinschaft als vertraglicher Güterstand 3.... weiterlesen
Im ehelichen Güterrecht wird je nach Güterstand und Ehevertrag Folgendes geregelt: wem die Vermögenswerte gehören – während der Ehe und bei Auflösung des Güterstandes. wie... weiterlesen