Gemeinschaftliche Autoeinstellhalle
Die Zugehörigkeit und die Nutzung einer „Gemeinschaftlichen Autoeinstellhalle“ (auch: Unterniveaugarage [kurz: UNG]) mit bloss auf dem Boden markierten Parkfeldern muss im Grundbuch bzw. – je... weiterlesen
Die Zugehörigkeit und die Nutzung einer „Gemeinschaftlichen Autoeinstellhalle“ (auch: Unterniveaugarage [kurz: UNG]) mit bloss auf dem Boden markierten Parkfeldern muss im Grundbuch bzw. – je... weiterlesen
Zum Standard eines StWE-Einheitenangebots gehört heute der Bastelraum im Keller (auch: Hobbyraum). Trotz räumlicher Trennung des Hobbyraums sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältig. In rechtlicher Hinsicht sind... weiterlesen
Das Stockwerkeigentumsrecht sieht in ZGB 712b Abs. 2 vor, dass diejenigen Bauteile, Anlage und Einrichtungen, eine gemeinschaftliche Zwecksetzung haben, nebst des Bodens zwingend nicht zu... weiterlesen
Stockwerkeigentum (StWE) wird zum weitaus grössten Teil bei der Wohnnutzung von Gebäuden eingesetzt. Selbstverständlich findet das Stockwerkeigentumsrecht auch auf andere Gebäudenutzungen Anwendung: Bürohäuser Gewerbehäuser Hochhäuser... weiterlesen
Einleitung Erfahrungsgemäss denken die Architekten bei ihren Projektentwürfen und Ausnützungsoptimierungen nicht an die rechtliche Einordnung ihrer Konzepte. Dabei sind stets folgende Fungibilisierungs-Bedürfnisse zu beachten: Vermögensrechte... weiterlesen
Das kombinierte Stockwerkeigentum ist im ZGB nicht erwähnt, aber von Lehre und Rechtsprechung als zulässig betrachtet. Begriff / Erläuterung Wird das horizontale StWE mit dem... weiterlesen
Ursprüngliche Ziele des Gesetzgebers Das Stockwerkeigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum wurde anfangs 1965 gesamtschweizerische aus sozialpolitischen Gründen eingeführt, um einem grösseren Bevölkerungskreis Erwerb von Grundeigentum... weiterlesen
AEBI-MÜLLER REGINA E., Minderheitenschutz in der Stockwerkeigentümergemeinschaft, in: Aebi-Müller Regina E. et al. (Hrsg.), Luzerner Tag des Stockwerkeigentums 2011, Bern 2011, S. 19 ff. AMONN... weiterlesen
Das Ausschliessliche Benützungsrecht charakterisiert sich wie folgt: Definition Das Ausschliessliche Benützungsrecht beinhaltet den Verzicht der StWEG auf die Nutzung eines gemeinschaftlichen Grundstücks- oder Gebäudeteils und... weiterlesen
Beim Sonderrecht zustehenden Räume ist folgendes zu beachten: Definition Das Sonderrecht ist das Kernrecht jeden Stockwerkeigentümers Gegenstand Das Sonderrecht hat aus in sich abgeschlossenen Räumen... weiterlesen
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Immer mehr Immobilien werden „ab Plan“ zum Verkauf angeboten: Vor allem bei neuen Eigentumswohnungen wird mit dem Bau meist erst begonnen, wenn genügend Kaufinteressenten gefunden... weiterlesen
Stockwerkeigentümer können auf Klage anderer Eigentümer nur aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden, wenn sich die Kläger selber korrekt verhalten haben. Dies hat das Bundesgericht entschieden... weiterlesen
Die Kosten für notwendige Sanierungen, Umbauten oder Ausbauten am Gebäude haben die Stockwerkeigentümer oft gemeinsam zu tragen: Viele Käufer einer Eigentumswohnung sind sich zu wenig... weiterlesen
In der Schweiz erfreut sich Stockwerkeigentum wachsender Beliebtheit; der Hauseigentümerverband bei derzeit ca. 250’000 Stockwerkeigentümern in der Schweiz gar von einem „Boom“. Einerseits sind Eigentumswohnungen... weiterlesen
Schema für ein Reglement (PDF, 111 KB) Schema des ersten Protokolls der Eigentümerversammlung (PDF, 92 KB) Schema des zweiten Protokolls der Eigentümerversammlung (PDF, 92 KB)... weiterlesen
Aufhebungsgründe Stockwerkeigentum kann durch die übereinstimmende Willenserklärung aller Stockwerkeigentümer aufgehoben werden (Aufhebungsvereinbarung). Jeder Stockwerkeigentümer hat einen Anspruch auf Aufhebung des Stockwerkeigentums. Der Anspruch setzt aber... weiterlesen
Die Überlassung von Stockwerkeigentumsanteilen zum Gebrauch (Miete) ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. Steuerbar sind jedoch die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur Beherbergung von Gästen sowie die... weiterlesen
Stockwerkeigentumsanteile unterliegen wie anderer Grundbesitz auch der Vermögenssteuer. Abzugsfähig sind dabei die Schulden (Hypothekarbelastung). Das Vermögen wird grundsätzlich zum Verkehrswert besteuert, so auch Liegenschaften. Der... weiterlesen
Schuldzinsen, z.B. Hypothekarzinsen, sind von den steuerbaren Einkünften abzugsfähig. Schuldzinsen sind generell in voller Höhe abzugsfähig, ungeachtet des Verwendungszwecks des Kapitals, für das sie geschuldet... weiterlesen