Ergänzung von Urheberrechtsansprüchen
Eine Ergänzung ist nur zulässig, wenn der ursprüngliche Urheberrechtsanspruch im ergänzten Sinne zu verstehen ist keine Erweiterung des Urheberrechts stattfindet.... weiterlesen
Eine Ergänzung ist nur zulässig, wenn der ursprüngliche Urheberrechtsanspruch im ergänzten Sinne zu verstehen ist keine Erweiterung des Urheberrechts stattfindet.... weiterlesen
Gilt nicht nur für Sendeunternehmen, sondern auch für andere Berechtigte. Recht auf Senden, Zugänglichmachen und Verwerten, wahrzunehmen durch zugelassene Verwertungsgesellschaften. Vorrang vertraglicher vor gesetzlicher Bestimmungen.... weiterlesen
Das Weitersenderecht erlaubt es jemanden, der nicht das (ursprüngliche) Sendeunternehmen ist, das Werk mit Hilfe von technischen Einrichtungen weiterzusenden.... weiterlesen
Recht, das Werk durch Radio, Fernsehen oder ähnliche Uebertragungseinrichtungen zu verbreiten, zusätzlich On-Demand-Recht.... weiterlesen
Recht, Werkexemplaren anzubieten, zu veräussern oder sonstwie in Verkehr bringen. Nach Weiterveräusserung mit Bewilligung des Urhebers ist eine Weiterverbreitung zulässig.... weiterlesen
Recht zur Herstellung von weiteren Werkexemplaren Das Wiedergaberecht beinhaltet unveränderte Wiedergabe veränderte Wiedergabe Uebersetzungsrecht Recht auf jede andere Bearbeitung.... weiterlesen
Recht, das Werk öffentlich vorzutragen, aufzuführen oder vorzuführen.... weiterlesen
Welche Rechte bestehen für welche Inhaber? Bestehende Rechte Urheber Interpret Ton- und Tonbild-Hersteller Sendeunternehmen Aufführungsrecht Vortragsrecht Vorführungsrecht x Aufnahmerecht x x ... weiterlesen
Der Inhaber kann jederzeit ganz oder teilweise auf sein Urheberrecht verzichten.... weiterlesen
Erbfolge Das Urheberrecht ist – bei natürlichen Personen – vererblich (vgl. URG 16 Abs. 1): Gesetzliche Erbfolge (Intestaterbfolge) Der Urheberrechtsträger trifft keine Verfügungen von Todes... weiterlesen
Zur Lizenzierbarkeit noch nicht bekannter Nutzungsarten ist folgendes festzuhalten: Umstrittene Frage Die Mitabtretung der Befugnisse hinsichtlich noch nicht bekannter Nutzungsarten ist mangels gesetzlicher Grundlage umstritten... weiterlesen
Statt einer Wiederholung wird bezüglich der Elemente des Lizenzvertrages, Pflichten Lizenzgeber und Pflichten Lizenznehmer verwiesen auf: Inhalt des Lizenzvertrages Kernpunkte eines Lizenzvertrags des Rechtsinhabers zur... weiterlesen
Der Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber (Rechtsinhaber) und Lizenznehmer enthält folgende Elemente: Hauptleistungspflicht Rechteüberlassung durch den Lizenzgeber Überlassung der Rechte durch Abtretung an den Lizenznehmer, sondern durch Einräumung eines... weiterlesen
Der Lizenzvertrag ist in verschiedenen Erscheinungsformen und Ausprägungen anzutreffen: Einfache Lizenz Definition Einfache Lizenz = Benutzungsrecht, welches der Lizenznehmer mit anderen Lizenznehmern teilen muss Gegenstand... weiterlesen
Ohne die vom Urheberrechtsgesetz (URG) nicht geregelte Lizenzierung von Urheberrechten würden viele Urheberrechte gar nicht genutzt und wirtschaftlich umgesetzt. Der Hauptgrund liegt aber auch darin,... weiterlesen
Es kann sich mithin handeln um entweder einen zusammengesetzten Vertrag (Vertrag aus mehreren Bestandteilen gesetzlicher Verträge) oder um einen sog. Innominatkontrakt (nicht gesetzlich geregelter Vertrag).... weiterlesen
Das Lizenzverhältnis ist abzugrenzen gegenüber: Urheberrechtsübertragung Urheberrechtsübertragung Kriterien pro Urheberrechtsübertragung Wechsel in der Rechtsinhaberschaft Verpflichtung des Rechtsinhabers, das Recht auf den Erwerber zu übertragen, was... weiterlesen
Zum Urheberrechtsvertrag besteht keine gesetzliche Grundlage. Siehe daher: Urheberlizenz-Rechtsnatur Literatur STREULI-YOUSSEF MAGDA, Grundlagen, der Dualismus im Urheberrecht, in: Urhebervertragsrecht, Streuli-Youssef Magda (Hrsg.), S. 3 a.A.... weiterlesen
Der Urheberlizenzvertrag ist meist ein Dauerschuldverhältnis zwischen dem Urheber als Lizenzgeber und einem Dritten als Lizenznehmer, beinhaltend als Hauptleistungspflicht die Rechteüberlassung zur wirtschaftlichen Nutzung durch... weiterlesen
Einleitung Der Urheber kann das Urheberrecht als Ganzes oder als Teilrecht zur Nutzung übertragen: Definition Grundlage Abgrenzung Rechtsnatur Verbreitung Lizenzvertrags-Arten Lizenzvertrags-Elemente Lizenzvertrag Lizenz für noch... weiterlesen